Aus organisatorischen Gründen werden im Oktober 2023 keine persönlichen Anmeldetermine an den Universitäten Mainz und Trier für die Frühjahrskampagne 2024 angeboten.

Zur Fristwahrung weise ich darauf hin, dass die Anmeldeunterlagen bzw. noch fehlende Unterlagen vollständig bis zum 15. November 2023 (Ausschlussfrist gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 JAPO), im Falle der Notenverbesserung (§ 5 Abs. 6 JAG) spätestens am 10. Januar 2024 eingereicht werden müssen.

Durch die JAPO-Reform ist nunmehr nicht mehr erforderlich, dass Unterlagen in beglaubigter Ablichtung vorgelegt werden müssen. Nur die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung muss im Original oder als beglaubigte Abschrift eingereicht werden, um das Zeugnis über die erste Prüfung erhalten zu können. Der Lebenslauf muss auch nicht mehr handschriftlich angefertigt werden.

Kandidatinnen und Kandidaten, die im Herbstprüfungsdurchgang die Klausuren der staatlichen Pflichtfachprüfung nicht bestanden haben, können sich in analoger Anwendung der Anmeldefrist für die Notenverbesserung bis zum 10. Januar des Folgejahres anmelden, wenn sie die Wiederholungsprüfung in der nächsten Frühjahrskampagne absolvieren möchten.

Sollten die Zulassungsvoraussetzungen nicht fristgerecht nachgewiesen sein, erhalten Sie die eingereichten Unterlagen wieder zurück.

Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erhalten Sie unmittelbar nach der Anmeldung.