Jugendstrafrecht

Bei Ermittlungs- und Strafverfahren gegen junge Menschen steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei, dass die Strafverfolgungsbehörden zeitnah auf die von jungen Menschen begangenen Straftaten reagieren. Die Beschleunigung in Jugendstrafverfahren ist jedoch kein reiner Selbstzweck. Sie zielt vielmehr auf eine verstärkte Präventivwirkung ab, indem den jungen Menschen durch eine rasche Intervention der Zusammenhang zwischen Tat und staatlicher Reaktion verdeutlicht wird.

Zu erreichen ist diese Beschleunigung in erster Linie durch eine vernetzte Zusammenarbeit der an den Jugendstrafverfahren beteiligten Institutionen.

Auf Anregung des Ministeriums der Justiz wurde bereits 1982 die interdisziplinäre "Arbeitsgruppe Jugendstrafrecht" ins Leben gerufen, um die am Jugendstrafverfahren Beteiligten weiter zu vernetzen und die Zusammenarbeit zu stärken. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit lag von Beginn an auf den praktischen Belangen des durch den Erziehungsgedanken geprägten Jugendstrafrechts.

Mit dem interdisziplinären und kooperativen Konzept war die Arbeitsgruppe im Grunde ein Vorreiter der heutigen Häuser des Jugendrechts und zahlreicher weiterer integrativer Kooperationskonzepte.

Der Landesregierung ist es zwischenzeitlich gelungen, in allen Oberzentren des Landes Häuser des Jugendrechts einzurichten. Wesentlicher Bestandteil der Konzepte dieser Einrichtungen ist die - auch örtlich - intensive Zusammenarbeit der im Rahmen eines Strafverfahrens mit den Jugendlichen und Heranwachsenden befassten Institutionen, namentlich der Polizei, Staatsanwaltschaft und des Jugendamts sowie weiterer freier Träger der Jugendhilfe unter einem Dach.