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AG Jugendstrafrecht

Die Arbeitsgruppe "Jugendstrafrecht" wurde auf Anregung des Ministeriums der Justiz im Jahre 1982 eingerichtet. Grundgedanke war das Bestreben, landesweit den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht durch Vernetzung der am Jugendstrafverfahren Beteiligten zu intensivieren.

Folgerichtig wurde die Arbeitsgruppe unter Beteiligung der für Justiz, Jugend und Bildung zuständigen Ministerien interdisziplinär mit Vertretern der Jugendgerichtsbarkeit, der Jugendstaatsanwaltschaft, der Polizei, der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, der Bewährungshilfe, des Jugendstrafvollzugs, der Schulen und des Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung besetzt. Die konstituierende Sitzung fand am 23.03.1983 statt.

Von 1983 bis 1999 oblag die Leitung der Arbeitsgruppe dem Leiter der Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz, Herrn Oberstaatsanwalt Hans Heußlein, der die Leitung an die Präsidentin des Landgerichts Mainz, Frau Angelika Blettner weitergab. Ab 2016 führte Herr Staatsanwalt Stephan Maiwald-Hölzl von der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern den Vorsitz. Seit dem 3. November 2020 ist Herr Benjamin Mais, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal, Vorsitzender der Arbeitsgruppe.

Auf der Basis praktischer Erfahrungen und empirischer Studien erarbeitete die Arbeitsgruppe zahlreiche Vorschläge zur verbesserten Reaktion auf delinquentes Verhalten junger Straftäter.

Schwerpunkte in ihrer Arbeit setzte die Arbeitsgruppe mit zahlreichen Veröffentlichungen insbesondere in den Bereichen Diversion, Vermeidung der Untersuchungshaft, Jugendarrest und der unterschiedlichen Zusammenarbeit der am Jugendstrafverfahren Beteiligten.

Zuletzt erschienene folgende Veröffentlichungen:

  • "Schulverweigerung in Rheinland-Pfalz aus dem Blickwinkel des Rechts - von der Verweigerung bis zum Arrest"

Die Broschüre soll für Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern oder gesetzliche Vertreter die in Betracht kommenden Maßnahmen der Schule, der Schulbehörde sowie des Familiengerichts aufzeigen, auf strafrechtliche Risiken hinweisen und über den Ablauf eines möglichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens informieren. Ziel ist es auch, den mit der Problematik befassten Personen in Schulen, der öffentlichen Verwaltung und der Justiz mehr Handlungssicherheit zu vermitteln. 

  • "Erziehungsmaßnahmen - Umsetzung und neue Wege"

Dargestellt werden beispielhaft einige angebotene ambulante Maßnahmen im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes, um so zum einen Anregungen und Hilfen bei der Suche und Auswahl von Erfolg versprechenden jugendstrafrechtlichen Reaktionen zu bieten, zum anderen aber auch, um dazu zu ermuntern, vor Ort neue Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

  • "Eltern, Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter im Jugendstrafverfahren"

Eltern, Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter im Jugendstrafverfahren haben Rechte und Pflichten; die Broschüre informiert hierüber, um deren Beteiligung am Verfahren zu fördern.

Bei Fragen oder Anregungen zur Arbeit der AG Jugendstrafrecht sowie bei Interesse an weiteren Veröffentlichungen wenden Sie sich gerne an Benjamin.Mais(at)genstazw.jm.rlp.de . 

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