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Genitalverstümmelung

Der rheinland-pfälzische Landtag hatte am 05.02.2010 mit einem einstimmig gefassten Beschluss die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen, die meist in afrikanischen Ländern sowie in einigen Ländern Asiens praktiziert wird, als schwere Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung der Frau verurteilt.

Der Landtag hat dazu festgestellt, dass solche Praktiken eine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit mit schlimmsten körperlichen und seelischen Folgen sind. Keine kulturelle oder religiöse Tradition rechtfertigt dieses Handeln.

  • Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert,
  • gezielt Maßnahmen zur Aufklärung sowie Präventionsmaßnahmen zum Schutz bedrohter Mädchen und Frauen anzubieten bzw. in bereits bestehende Beratungsangebote zu integrieren,
  • über Zufluchtsmöglichkeiten aufzuklären,
  • darauf hinzuwirken, die von der Thematik betroffenen Berufsgruppen, wie beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte und Gesundheitspersonal sowie Beschäftigte von Polizei und Justiz, verstärkt zu sensibilisieren.

In Ausführung dieses Auftrags hatte sich unter Federführung des (damaligen) Ministeriums der Justiz eine Arbeitsgruppe gebildet, an der Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur, des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie bzw. des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen sowie des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur teilgenommen haben.

Der Bericht der Arbeitsgruppe ist hier abrufbar.

Durch das 47.Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 24.09.2013 ist die Verstümmelung der äußeren Genitalien weiblicher Personen als eigenständiger Straftatbestand in § 226a Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen worden. Es handelt sich um ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren bestraft.

 

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