Anlagen zum Arbeitsgruppenbericht
Die Arbeitsgruppe hat bei der Erarbeitung der Mindeststandards alle Ihr bekannten Projekte, Standards und Weiterbildungsangebote verglichen und die aus Ihrer Sicht jeweils wesentlichen Aspekte übernommen.
Dazu hat sie bei der Erstellung Ihrer Empfehlungen die Qualitätsstandards und Ausarbeitungen des
- ado, Arbeitskreis der Opferhilfen ("Mindeststandards für die psychosoziale Begleitung (verletzter) Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren", Arbeitsgruppe Mindeststandards 2005-2012), Stand 2012
- bff, Frauen gegen Gewalt e.V. ("Qualitätsstandards für die psychosoziale Begleitung von Mädchen und Frauen im Strafverfahren im Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff)"), Stand 2012
- bpp, Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung ("Qualitätsstandards Psychosoziale Prozessbegleitung"), Stand Januar 2013
- "Arbeitskreises psychosoziale Prozessbegleitung im Landgerichtsbezirk Leipzig" ("Qualitätsstandards zur psychosozialen Prozessbegleitung für den Landgerichtsbezirk Leipzig"), Stand Mai 2013
- KOK, Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V. ("KOK-Positionierung zum Thema psychosoziale Prozessbegleitung"), Stand Juni 2013
sowie diejenigen aus
- Mecklenburg-Vorpommern (Konzept "Modellprojekt der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern zur Psychosozialen Prozessbegleitung"), Stand 2010
- Niedersachsen ("Qualitätsstandards für die Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen"), Stand 2012
- Schleswig-Holstein ("Qualitätsstandards für die Psychosoziale Prozessbegleitung im Zeugenbegleitprogramm Schleswig-Holstein"), Stand 2012herangezogen.
Bei der Erstellung ihrer eigenen Empfehlungen für Standards der Weiterbildung hat sie die folgenden Angebote berücksichtigt:
- ado, Arbeitskreis der Opferhilfen (curriculum zum berufsbegleiten-den Zertifikatskurs "Fachberatung für Opferhilfe" - Alice Salomon Hochschule Berlin), Stand 2013
- der Fachhochschule Münster (Weiterbildungskatalog "Psychosoziale Prozessbegleitung bei Betroffenen von sexualisierter Gewalt"), Stand 2013
- der Qualifizierungsmaßnahme des Landes Niedersachsen ("Qualifizierungsmaßnahme für psychosoziale Prozessbegleitung"), Stand 2012
- von RWH, Recht Würde Helfen - Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.V. (Modulbeschreibung für die "Interdisziplinäre berufs-begleitende Weiterbildung Psychosoziale Prozessbegleiterin / Psy-chosozialer Prozessbegleiter für Verletzte im Strafverfahren - Sozialpädagogischer Schwerpunkt: Kinder, Jugendliche und Heranwachsende"), Stand 2012.