Die als Hilfsmittel zugelassenen Gesetzestexte sind in der Auflage mitzubringen, die sich aus den wichtigen Hinweisen ergibt. Diese Hinweise werden Ihnen mit der Ladung zu den schriftlichen Aufsichtsarbeiten oder mündlichen Prüfungen übersandt.

Andere Auflagen sind nicht zulässig.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Aufgabenstellungen jeweils an dieser Gesetzeslage orientieren.

Pro Hilfsmittel ist nur ein Exemplar gestattet.

Bei der Anfertigung der schriftlichen Aufsichtsarbeiten werden einfache Unterstreichungen, das heißt solche ohne System, oder ähnliche Hervorhebungen (z.B. farbige Markierungen) in den zugelassenen Gesetzessammlungen und Hilfsmitteln nicht beanstandet.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wegen der großen Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten Anfragen zu den zulässigen Markierungen in den Gesetzestexten nicht individuell beantwortet werden können. Im Übrigen wird auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 11.12.2002 (NJW 2003, 1545 ff) verwiesen.

Es ist Sache jeder Kandidatin und jedes Kandidaten, sich einwandfreie Textausgaben zu besorgen.

Sämtliche Ergebnismitteilungen der Klausuren der zweiten juristischen Staatsprüfung II F 23 sind am 21. August 2023 zur Post gegeben worden. Negativbescheide werden mit Postzustellungsurkunde zugestellt, Zulassungsbescheide zur mündlichen Prüfungen werden mit einfachem Brief übermittelt.

Wer bis Freitag, den 25. August 2023, keine Mitteilung erhalten hat, kann sich ab 9 Uhr an das Prüfungsamt wenden: lpa@jm.rlp.de, 06131 16-4903.

 

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 JAG i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 JAPO werden für die Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung, zum Zwecke der Notenverbesserung Gebühren in Höhe von 500 € erhoben.

Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts ermäßigt sich die Gebühr wie folgt:

1. Rücknahme des Antrags vor der Zulassung:

- volle Rückerstattung

2. Rücknahme des Antrags nach der Zulassung, aber vor Beginn der schriftlichen Prüfung:

- Ermäßigung auf 125 €

3. Rücknahme des Antrags bis drei Tage nach der schriftlichen Prüfung:

- Ermäßigung auf 250 €

4. Rücknahme des Antrags bis drei Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung:

- Ermäßigung auf 375 €

Es wird darauf hingewiesen, dass auf anonyme Zuschriften keinerlei Reaktionen erfolgen.