Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erhalten bei dienstlich veranlassten Reisen, also auch für Reisen zur Teilnahme an den schriftlichen und mündlichen Prüfungsterminen, Reisekostenvergütung (§ 6 Abs. 5 Nr. 3 JAG). Die Reisekostenvergütung wird nur auf elektronischen oder schriftlichen Antrag innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise gewährt. Ein Merkblatt zur Reisekostenvergütung befindet sich in der zu Beginn der Ausbildung ausgehändigten Ausbildungsmappe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.

Die Beantragung von Reisekosten erfolgt über das IPEMA®-Reisekostenportal. Zur Bestätigung der sachlichen Richtigkeit ist die Reisekostenabrechnung über das IPEMA®-Reisekostenportal an Frau Komforth oder Herrn Weis weiterzuleiten. Hierbei bitte ich zu beachten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesprüfungsamtes für Juristen nur für Reisekostenabrechnungen zuständig sind, die im Rahmen Ihrer schriftlichen oder mündlichen Prüfung erfolgen.

Nähere Information zur Geltendmachung von Reisekosten und deren Erstattungsfähigkeit finden Sie auch im Internet unter der Adresse: www.lff-rlp.de.