| Bundesrat

Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) – Justizminister Philipp Fernis im Bundesrat: „Gesetzgeber darf seine Verantwortung nicht auf Verwaltungsgerichte abwälzen!“

das Bild zeigt: Justizminister Philipp Fernis im Bundesrat
Justizminister Philipp Fernis im Bundesrat

Der Bundesrat hat heute über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) beraten. Mit dem Entwurf sollen die Regelungen zum Zugang zu Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten an die Anforderungen der sogenannten Aarhus-Konvention und des Unionsrechts angepasst werden. Dabei hat sich die Bundesregierung entschieden, die Maßnahmen und Entscheidungen, die Umweltbelange berühren und gegen die Rechtsbehelfe zulässig sein sollen – wie etwa Anlagengenehmigungen und Umweltverträglichkeits-
prüfungen –, in einem formal abschließenden Katalog aufzuzählen. Nach der Gesetzesbegründung soll damit eine „Momentaufnahme“ geschaffen werden, die lediglich bisher aufgetretene Fallkonstellationen und Entwicklungen berücksichtigt. In der Folge soll es weiterhin den Verwaltungsgerichten vorbehalten bleiben, bei nicht ausdrücklich genannten Klagegegenständen über die Zulässigkeit des umweltrechtlichen Rechtsschutzes zu entscheiden.

Justizminister Fernis führt dazu in seiner Rede im Bundesrat aus: „Wir haben im Bereich der Verbandsklagen eine bedenkliche Richtung eingeschlagen. Die Durchsetzung des geltenden Umwelt- und Klimaschutzrechts ist zweifellos richtig und wichtig. Doch die stetige Ausweitung von Verbandsklagerechten, wie wir sie feststellen, bedeutet eine schleichende Verlagerung gesetzgeberischer Verantwortung auf die Gerichte. Für die Abwägung von Rechtsgütern der Allgemeinheit sind die demokratisch legitimierten Mandatsträger, ist also der Gesetzgeber verantwortlich. Aufgabe der Gerichte ist es demgegenüber, individuelle Rechtsverletzungen zu prüfen. Doch Verbandsklagen ermöglichen gerichtliche Überprüfungen ohne individuelle Betroffenheit. Sie verschieben damit die Entscheidungsmacht vom Parlament in den Gerichtssaal. Der Gesetzgeber hat es versäumt, klare Grenzen für die Reichweite von Verbandsklagen zu ziehen. Bei hohen Gütern von Verfassungsrang wie dem Umweltschutz ist dieser fehlende Mut aus demokratischer und rechtsstaatlicher Sicht besonders problematisch.“

„Wenn die Bundesregierung nun beim Umweltrechtsbehelfsgesetz ausweislich ihrer Begründung nur eine „Momentaufnahme“ schaffen will, ist das ebenso bemerkenswert wie problematisch. In welchen weiteren Fallkonstellationen rechtliche Schritte gegen Maßnahmen, die Umweltbelange berühren, zulässig sein sollen, lässt sie damit offen. Ohne irgendein Störgefühl will sie diese Frage ausdrücklich den Verwaltungsgerichten überlassen. Meinem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit entspricht das nicht. Denn nicht Gerichte tragen die Verantwortung für gesetzliche Grundlagen, die über den „Moment“ hinaus funktionieren. Ohne jeden Zweifel ist das originäre Aufgabe des Gesetzgebers! Doch nach dem Willen der Bundesregierung soll es dabei bleiben, dass Gerichte unter erheblichem Zeit- und Entscheidungsdruck Maßstäbe entwickeln, die faktisch Gesetzesrang erreichen. Einen Beitrag zu effektivem und vor allem zügigem Rechtsschutz leistet das nicht“, so Minister Fernis weiter.

Teilen

Zurück