Minister Robbers hält sensibleren Umgang mit digitalem Nachlass für erforderlich.
Zum Nachlass Verstorbener gehören in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft häufig persönliche Daten wie Bilder und Videos, geschäftliche Daten, Vertragsdokumente bis hin zu eigenen Websites und Blogs. Die wenigsten haben sich zu Lebzeiten darüber Gedanken gemacht und im Rahmen eines digitalen Testaments den Erben die notwendigen Informationen gegeben; beispielsweise eine Übersicht über die verschiedenen Nutzerkonten mit Zugangsdaten zusammengestellt.
Eine einheitliche Regelung zum Umgang mit Daten verstorbener Nutzer existiert nicht. Welche Dokumente Erben vorlegen müssen, in welche Daten des Erblassers Erben Einblick bekommen, und welche Daten mit dem Ableben des Erblassers automatisch gelöscht werden unterscheidet sich je nach Anbieter erheblich.
Zunächst gilt es, beim Verbraucher das Problembewusstsein zu schaffen, damit der sein Digitales Erbe rechtzeitig regelt. Minister Robbers dazu:“ Wir werden zusammen mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz voraussichtlich im März die Ergebnisse einer Verbraucherbefragung zum Thema „Digitaler Nachlass“ vorstellen, die die Verbraucherzentrale durchgeführt hat. Schon anhand der Zwischenergebnisse ist deutlich geworden: bei dem Thema herrscht ein großes Informationsbedürfnis der Verbraucher. Diesem Bedürfnis werden wir in geeigneter Form in der bewährten Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale nachkommen.“
Im Gespräch mit den Providern soll darauf hin gewirkt werden, dass die jeweiligen Regelungen zum Umgang mit den Daten Verstorbener transparent und sachgerecht gestaltet werden. Nutzern sollte bewusst sein, dass sie zu Lebzeiten entsprechende Vorkehrungen treffen sollten. Hierzu wird das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Hilfestellung anbieten. Minister Robbers: „Wir werden in den Dialog dazu eintreten. Mögliche Gesetzesänderungen sind dabei nur ein Teil der Lösung.“
Inwieweit gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht wird geprüft. Dem Ergebnis soll zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorgegriffen werden. Auf eine gründliche Analyse, werden belastbare Lösungsvorschläge folgen. Sollten Änderungen notwendig sein, wird dies aller Voraussicht nach Bundesgesetze betreffen, wie das Telemedien oder Telekommunikationsgesetz.