Stiftung Entschuldungshilfe für Straffällige Rheinland-Pfalz

Die Stiftung Entschuldungshilfe wurde 1984 von der Landesregierung Rheinland-Pfalz als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet. Zweck der Stiftung ist es, die Notlage von rechtskräftig zu Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilten und in Rheinland-Pfalz wohnenden Straffälligen zu beheben, um ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern. Die Stiftung unterstützt die Straffälligen durch Übernahme von Ausfallbürgschaften oder durch Vergabe von zinslosen Darlehen bis zu einer Höhe von 10.000 EUR.

  • Die Ablösung aller Schulden und Bündelung der Verbindlichkeit um die Betroffenen in die Lage zu versetzen, wieder in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen leben zu können
  • Die Entschädigung der Opfer
  • Der Ausgleich mit den Gläubigern

  • Die Wahrscheinlichkeit, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen
  • Die Gewähr, das Darlehen in einer angemessenen Zeit zurückzahlen zu können (genug Einkommen)

Die Antragstellerin oder der Antragsteller arbeitet eng mit einer Betreuungsperson (Sozialer Dienst der Justizvollzugsanstalt, Bewährungshilfe oder Beratungsstelle eines Trägers der Freien Wohlfahrtspflege) zusammen, die auch die Abwicklung des Entschuldungsverfahrens  begleitet.

  • überprüft die persönlichen Voraussetzungen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  • führt die Verhandlungen mit den Gläubigern und klärt deren Vergleichsbereitschaft mit dem Ziel, mindestens 40% der ursprünglichen Forderung zu erlassen.
  • erstellt einen Sozialbericht, gibt eine prognostische Einschätzung und befürwortet den Antrag.
  • reicht die kompletten Unterlagen (Gesamtsanierungsplan, Einverständniserklärung der Gläubiger, ggf. Kreditangebot des Geldinstituts) bei der Stiftung ein.

  • Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht.
  • Geldstrafen oder Geldbußen können nicht in ein Entschuldungsverfahren einbezogen werden.

  • Sie sparen die Kosten für die Beitreibung Ihrer Forderung und die damit verbundenen oftmals langwierigen und erfolglosen Vollstreckungsversuche.
  • Sie werden über die finanzielle Situation des Schuldners informiert.
  • Sie erhalten ein faires Angebot für eine Einmalzahlung zur Abgeltung Ihrer Forderung.
  • Der Vergleichsbetrag wird nach Abschluss der Gesamtregulierung von der Stiftung oder einem Kreditinstitut unmittelbar an Sie ausgezahlt.
  • Das Rückzahlungsrisiko trägt die Stiftung.

Wichtiger Hinweis

Die Antragstellung kann nur über eine Betreuungsperson (Sozialer Dienst der Justizvollzugseinrichtung, Bewährungshilfe oder Beratungsstelle) erfolgen. Bei Interesse an einer Hilfe durch die Stiftung wird den Betreuungspersonen dringend empfohlen, zunächst mit der Geschäftsführung der Stiftung unter 06131-16 4886 Kontakt aufzunehmen, um das weitere Prozedere abzustimmen.

Wichtige Dokumente