| Wahlen der Bundesrichterinnen und Bundesrichter

Dr. Bettina Bubach zur Bundesrichterin gewählt – Justizminister Herbert Mertin gratuliert herzlich zum neuen Amt

Dr. Bettina Bubach

Bei den heutigen Wahlen der neuen Bundesrichterinnen und Bundesrichter in Berlin kam auch eine Richterin aus Rheinland-Pfalz zum Zug: Dr. Bettina Bubach, die derzeit als Richterin am Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein tätig ist, wurde zur Richterin am Bundesarbeitsgericht gewählt. Dies teilte Justizminister Herbert Mertin im Anschluss an die Sitzung des Richterwahlausschusses mit.

„Der Verlust für die rheinland-pfälzische Justiz ist ein Gewinn für das Bundesarbeitsgericht. Ich freue mich, dass die hohe Qualität der Arbeit unserer Richterinnen und Richter in Rheinland-Pfalz auch bundesweit anerkannt und geschätzt wird. Ich gratuliere Dr. Bettina Bubach sehr herzlich zu ihrer Wahl in dieses herausragende Amt und wünsche ihr viel Erfolg und Freude bei ihrer neuen verantwortungsvollen Aufgabe in Erfurt“, so der Minister abschließend.

Information:

Dr. Bettina Bubach wurde am 1. Dezember 1974 in Ludwigshafen am Rhein geboren. Sie trat am 1. Oktober 2009 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach der Durchführung eines Betriebspraktikums und einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz war sie zunächst an den Arbeitsgerichten Koblenz und Ludwigshafen am Rhein tätig. Im Februar 2015 erfolgte die Ernennung zur Richterin auf Lebenszeit bei dem Arbeitsgericht Koblenz. Nach einer Abordnung an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt von 2016 bis 2018 und einer weiteren Abordnung an das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ist sie seit Januar 2020 bei dem Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein tätig.

Das Bundesarbeitsgericht ist das letztinstanzliche Gericht in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und damit einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland. Es hatte seinen Sitz ursprünglich in Kassel, im Jahr 1999 erfolgte der Umzug nach Erfurt.

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