Unter Beteiligung von Justizminister Herbert Mertin fand gestern unter dem Vorsitz des Landes Nordrhein-Westfalen die 92. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister statt. Aufgrund der aktuellen Situation wurde die Konferenz als Videoschalte durchgeführt.
Zentrales Thema der Konferenz war die Verlängerung des im Jahr 2019 zwischen Bund und Ländern geschlossenen „Pakts für den Rechtsstaat“. Dieser sah die Schaffung von 2.000 zusätzlichen Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten durch die Länder vor, woran sich der Bund mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 220 Millionen Euro beteiligt hat. Mit ihrem Beschluss fordern die Länder jetzt eine Verlängerung dieser Vereinbarung und eine weitere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Justiz. Hierzu erklärte Mertin:
„Die Länder haben in den vergangenen Jahren ganz erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Ausstattung der Justiz nachhaltig zu verbessern. Allein in Rheinland-Pfalz konnten so mehr als 100 zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen werden. Die bisherige Beteiligung des Bundes an den zusätzlichen Kosten war allerdings gerade einmal der sprichwörtliche ‚Tropfen auf den heißen Stein‘. Durch immer neue gesetzgeberische Vorhaben, aber auch die Verpflichtung, bis zum Ende des Jahres 2025 flächendeckend die elektronische Akte einzuführen, verursacht der Bund einen großen zusätzlichen Aufwand für die Länder. Es kann nicht angehen, dass die Länder die dadurch entstehenden Kosten allein stemmen müssen. Der Bund ist jetzt in der Pflicht, mit den Ländern über die Verlängerung des Pakts für den Rechtsstaat zu verhandeln!“
Die Justizministerinnen und Justizminister sprachen sich auf einen Antrag aus Rheinland-Pfalz hin zudem dafür aus, vorvertragliche Verbraucherinformationen künftig in Umfang und Komplexität zu reduzieren, um so deren Verständlichkeit zu verbessern. „Widerrufsbelehrungen und andere Informationen vor Vertragsschutz sollen Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv in die Lage versetzen, eine selbstbestimmte Entscheidung zum Vertragsschluss zu treffen. Dieses Ziel ist in manchen Bereichen inzwischen aus dem Blick geraten, wenn zunächst ganze Papierberge durchgearbeitet werden müssen, die für einen Laien kaum zu durchschauen sind“, erklärte Mertin weiter.
Die Konferenz erörterte vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie auch die strafrechtlichen Gesichtspunkte der Herstellung und des Gebrauchs von gefälschten und unrichtigen Impfdokumentationen, Testzertifikaten und sonstigen Gesundheitszeugnissen. „Wir sehen mit Sorge, dass es immer wieder zu Fälschungen entsprechender Bescheinigungen oder der Erteilung inhaltlich unrichtiger Atteste kommt. Hier müssen konsequent und zügig noch bestehende Strafbarkeitslücken geschlossen werden, damit nicht einige wenige durch unverantwortliches Handeln die Gesundheit anderer Menschen in Gefahr bringen“, so der Minister abschließend.
Information:
Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Bundeslandes finden jeweils im Frühjahr und im Herbst Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister statt. Die Konferenz ist ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Rechtspolitik und dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen. In diesem Jahr führt das Land Nordrhein-Westfalen den Vorsitz.