Justizminister Herbert Mertin unterzeichnete heute im Mainzer Justizministerium die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum zweiten und dritten Einstiegsamt im Justizvollzugsdienst. Diese kann damit zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Durch die Reform der Verordnung wird vor allem die Ausbildung der Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes neu strukturiert und modernisiert.
Hierzu erklärte der Minister: „Die Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes üben eine hoch verantwortliche Tätigkeit aus. Sie wirken entscheidend an der Bewachung, aber auch der Resozialisierung von Straftäterinnen und Straftätern mit. Um für diese Aufgabe befähigt zu werden, bedarf es einer soliden Ausbildung, die Theorie und Praxis nach modernen pädagogischen Erkenntnissen miteinander verzahnt. Hierfür stand schon bisher unsere Justizvollzugsschule in Wittlich, an der wir gemeinsam mit dem Saarland die angehenden Beamtinnen und Beamten ausbilden. Künftig werden wir die Ausbildung noch zielgenauer auf die Bedürfnisse eines modernen Behandlungsvollzugs ausrichten.“
Bislang durchliefen die Anwärterinnen und Anwärter eine Ausbildung von 24 Monaten mit einem Theorieteil, der sich in Grundlehrgang (vier Monate) und Abschlusslehrgang (sechs Monate) gliederte. Die restliche Ausbildungszeit wurde in den Justizvollzugseinrichtungen zur praktischen Ausbildung genutzt.
Ab nächstem Jahr wird die neu strukturierte Ausbildung sechs in der Länge flexible Ausbildungsmodule umfassen, wobei jeweils drei der Module fachtheoretischer und drei weitere fachpraktischer Natur sein werden. Statt der bisherigen klassischen Unterrichtsfächer wird ein für Theorie und Praxis verbindliches Lernfeldkonzept mit konkreten Lernsituationen und Lerninhalten den erforderlichen Praxisbezug sicherstellen. Der Ausbau einer Lernplattform und die Möglichkeiten mobilen Lernens werden die Kommunikation zwischen allen an der Ausbildung Beteiligten und den Anwärterinnen und Anwärtern intensivieren und verbessern.
Mit der Ausbildungszeitverkürzung und der flexiblen Modularisierung können die Ausbildungskapazitäten der Justizvollzugsschule um etwa 20 bis 30 % erhöht werden. Die Kapazitätserhöhung ist notwendig, da in den nächsten Jahren mehr Personalabgänge zu erwarten sind, als im bisherigen System ausgebildet werden könnten. Daneben ermöglichen die neu geschaffenen Rahmenbedingungen weitreichende pädagogische Reformen, die bereits seit längerem beabsichtigt waren. Insbesondere den Anwärterinnen und Anwärtern wird die kompaktere und pädagogisch neu strukturierte Ausbildung zugutekommen.
Neben verschiedenen Ausbildungslängen hat das Ministerium der Justiz auch alternative Modularisierungen und die Eröffnung einer Zweigstelle der Justizvollzugsschule geprüft, sich letztlich aber für eine ganzheitliche Reform entschieden. Nur in dieser Form können eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und eine qualitative Verbesserung der Ausbildung erzielt werden. Aufgegriffen wurden auch verschiedene Vorschläge der Berufsvertretungen, etwa eine verbesserte Schulung im Umgang mit Schusswaffen. Es ist zudem beabsichtigt, die Wirkungen der Ausbildungsreform in etwa fünf Jahren wissenschaftlich zu evaluieren.
„Die Ausbildungsreform wird uns helfen, die Attraktivität des Berufes zu steigern – vor allem für ältere Bewerberinnen und Bewerber mit Vorberufserfahrung, die im Justizvollzug dringend benötigt werden. Die künftig mögliche frühere Ernennung zu Beamtinnen und Beamten bedeutet insbesondere eine um mindestens 700 EUR höhere Bruttobesoldung im Monat. Damit sollte es in Zukunft leichter fallen, besonders qualifizierte Fachkräfte für eine Beamtentätigkeit zu gewinnen. Hiervon wird der gesamte Justizvollzug in Rheinland-Pfalz profitieren“, so Mertin