| Ehrenamt in der Justiz

Justizminister Herbert Mertin zeichnet in Koblenz ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz aus

v.l.n.r. Herrn Weis, Herrn Minister Mertin, Frau Hohn, Herrn Genheimer
v.l.n.r. Herrn Schneiß, Herrn Minister Mertin, Herrn Müller
v.l.n.r. Herrn Blos, Herrn Minister Mertin, Frau Steiner, Herrn Walter

Justizminister Herbert Mertin überreichte gestern im Rahmen einer Feierstunde im Koblenzer Landgericht die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz an insgesamt acht ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit. Die Ehrennadel wurde diesen jüngst durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer als Zeichen des Dankes und der Anerkennung verliehen. Die geehrten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter üben ihr Ehrenamt seit mindestens zwölf Jahren kontinuierlich aus.

Der Minister bedankte sich bei den Geehrten für ihr langjähriges Engagement im Dienste der rheinland-pfälzischen Justiz: „Sie haben zugleich mit Ihrem Ehrenamt eine große Verantwortung übernommen. Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter entscheiden Sie gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und
-richtern über den Ausgang eines Verfahrens. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verankerung unserer Justiz in der Bevölkerung. Ich freue mich, Sie als Zeichen des Dankes und der Anerkennung der Landesregierung heute hierfür mit der Ehrennadel des Landes auszeichnen zu dürfen!“

Information:

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit werden jeweils für fünf Jahre berufen. Die Entscheidungen der Sozialgerichte werden durch Kammern getroffen, die mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter als Vorsitzender oder Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern besetzt sind. Das Landessozialgericht entscheidet durch Senate, denen drei Berufsrichterinnen oder Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richter angehören.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit werden je zur Hälfte aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber für fünf Jahre berufen. Die Entscheidungen der Arbeitsgerichte werden durch Kammern getroffen, die mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter als Vorsitzender oder Vorsitzendem und je einer ehrenamtlichen Richterin oder einem ehrenamtlichen Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber besetzt sind.

Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ist eine Auszeichnung des Landes. Sie wurde am 7. August 1974 durch den damaligen Ministerpräsidenten Helmut Kohl gestiftet. Die Ehrennadel wird für eine mindestens zwölfjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Vereinigungen mit sozialen oder kulturellen Zwecken oder für vergleichbare Tätigkeiten verliehen. Die heute ausgezeichneten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter haben sich kontinuierlich mindestens zwölf Jahre lang für das Gemeinwesen in der Justiz engagiert.

 

Die geehrten Personen sind:

Herr Helmut Karl Wilhelm Blos aus 56076 Koblenz, Landessozialgericht Rheinland-Pfalz;

Herr Michael Genheimer aus 56332 Wolken, Arbeitsgericht Koblenz;

Frau Sylvia Hohn aus 56599 Leutesdorf, Arbeitsgericht Koblenz;

Herr Martin Müller aus 56154 Boppard, Sozialgericht Koblenz;

Herr Michael Schneiß aus 56743 Mendig, Arbeitsgericht Mainz (auswärtige Kammern Bad Kreuznach);

Frau Petra Steiner aus 56330 Kobern-Gondorf, Sozialgericht Koblenz;

Herr Robert Walter aus 56076 Koblenz, Sozialgericht Koblenz;

Herr Hans-Joachim Weis aus 56412 Holler, Arbeitsgericht Koblenz.

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