„Die rheinland-pfälzischen Arbeitsgerichte leisten seit vielen Jahren auf hohem Niveau eine konstant gute Arbeit. Damit geben sie der Justiz in Rheinland-Pfalz ein modernes und bürgerfreundliches Gesicht. Mit ihrer guten Vernetzung bei Gewerkschaften einerseits und Arbeitgeberverbänden andererseits sorgen sie dafür, dass die Entscheidungen der Gerichte hohe Akzeptanz sowohl auf Seiten der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber finden. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz herzlich für diese engagierte Arbeit hier in Ludwigshafen, in der auswärtigen Kammer in Landau und an allen anderen rheinland-pfälzischen Arbeitsgerichten“, erklärte Dr. Matthias Frey abschließend.
Information:
In Rheinland-Pfalz gibt es in der ersten Instanz fünf Arbeitsgerichte - davon drei mit Auswärtigen Kammern - und in der zweiten Instanz ein Landesarbeitsgericht mit Sitz in Mainz. Martin Wildschütz ist seit November 2012 Präsident des Landesarbeitsgerichts.
Das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein ist örtlich zuständig für die Städte Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal, Speyer, Neustadt an der Weinstraße, Bad Dürkheim, die Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises und des Landkreises Bad Dürkheim. Es wird seit April 2015 vom Direktor des Arbeitsgericht Michael Fleck geleitet.
Die Auswärtigen Kammern des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein in Landau sind örtlich für das Gebiet der Stadt Landau in der Pfalz sowie der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße zuständig.
Bei dem Arbeitsgericht Ludwigshafen sind einschließlich der Auswärtigen Kammern Landau derzeit insgesamt 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, darunter sechs Richterinnen und Richter. Sie hatten im Jahr 2022 über insgesamt mehr als 1.800 neu eingegangene Verfahren zu entscheiden.