Klausurenkurs
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Fortführung des Klausurenkurses im Jahr 2019
Der im Jahr 2015 eingerichtete Klausurenkurs für die Referendarzeit soll fortgeführt werden. Die Rückmeldungen derer, die daran teilgenommen haben, waren durchweg positiv.
Es soll zweimal pro Monat, beginnend mit dem 11. Januar 2019, online eine Klausur, abwechselnd aus den drei Kerngebieten, zur Verfügung gestellt werden, die durch die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare fakultativ geschrieben werden kann. Diese Klausuren sollen zeitnah korrigiert und ohne Besprechung zurückgegeben werden. Für die Korrektur einer Klausur werden nach der einschlägigen Verwaltungsvorschrift 9 € gezahlt.
Eine Anmeldung zur Teilnahme am Klausurenkurs ist nicht erforderlich. Eine Korrektur ist nur möglich, wenn die Bearbeitung binnen elf Tagen ab Freischaltung beim zuständigen Landgericht eingeht (Ausschlussfrist).
Die Landgerichte werden das Einsammeln der Klausuren übernehmen und dabei prüfen, ob die Verfasserin oder der Verfasser im Referendardienst des Landes Rheinland-Pfalz steht und ob der Klausur ein mit 1,55 EUR frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Diesen Kriterien entsprechende Klausuren sollen an das LPA versandt werden. Das LPA übernimmt die Verteilung an die Korrektorinnen und Korrektoren zentral, sodass alle eine ausreichende Anzahl an Klausuren erhalten werden.
Eine umfassende Lösungsskizze wird elf Tage nach Freischaltung der Klausur für die Dauer von zwei Wochen online zugänglich gemacht. - Lösungsskizze Klausur vom 22.11.2019 (ZR)
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Übersicht der Klausuren 2019
11. Januar Öffentliches Recht 25. Januar Zivilrecht 08. Februar Öffentliches Recht 22. Februar Zivilrecht 08. März Strafrecht 22. März Zivilrecht 03. Mai Öffentliches Recht 17. Mai Zivilrecht 31. Mai Strafrecht 14. Juni Zivilrecht 28. Juni Öffentliches Recht 12. Juli Zivilrecht 26. Juli Strafrecht 09. August Zivilrecht 23. August Öffentliches Recht 06. September Zivilrecht 20. September Strafrecht 25. Oktober Zivilrecht 08. November Öffentliches Recht 22. November Zivilrecht 06. Dezember Strafrecht 20. Dezember Öffentliches Recht -
Erhöhung der Portokosten ab dem 1. Juli 2019
Nach der kurzfristigen Genehmigung der Bundesnetzagentur beträgt ab dem 1. Juli 2019 das Porto für einen Großbrief 1,55 EUR.
Ab sofort ist daher der Rückumschlag für eine Klausur mit 1,55 EUR Porto zu versehen.