Serverspenden der Justiz an gemeinnützige Einrichtungen
Jedes Jahr werden durch die Justiz Server, die ihren fünfjährigen Lebenszyklus überschritten haben, ausgesondert. Um gleichzeitig wertvolle Ressourcen zu erhalten, Abfall zu vermeiden und Bereiche, die dem Gemeinwohl dienen, zu unterstützen, werden diese Server gemeinnützigen Einrichtungen angeboten und kostenfrei überlassen.
Aktuell stehen die hier verlinkten Geräte zur Verfügung. Sofern Sie Interesse am Bezug eines oder mehrerer dieser Geräte haben, zeigen Sie Ihren Bedarf bitte unter serverspende@jm.rlp.de an. Damit Ihre Nachricht berücksichtigt werden kann, werden folgende Informationen benötigt:
- Name und Anschrift der Einrichtung, für die das Gerät bestimmt ist
- Anzahl der Geräte, die Sie beziehen möchten
- Zweck, zu dem das Gerät eingesetzt wird
- die Servicetags aller Geräte, die für Sie grundsätzlich in Frage kämen in der Reihenfolge Ihrer Präferenz, beginnend mit dem Servicetag des begehrtesten
- Ggf. Nachweis der Gemeinnützigkeit (Gruppe unter Prio 4, siehe unten).
Durch die Teilnahme an diesem Verfahren erteilen Sie Ihr Einverständnis, dass die Informationen unter den Ziffern 1. bis 3. zur Beantwortung von Presseanfragen durch das Ministerium der Justiz weitergegeben werden dürfen.
Bei der Verteilung des Geräts kommen die folgenden Regeln jeden Monat für alle Anfragen aus dem vergangenen Monat zur Anwendung:
- Prio 1: Abgaben innerhalb des ersten Quartals nach Veröffentlichung erfolgen ausschließlich an Einrichtungen in Rheinland-Pfalz, danach wird der Kreis der Abnehmer auf die übrigen Bundesländer Deutschlands erweitert.
- Prio 2: Einrichtungen des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes (Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Rettungsdienste) und deren Fördervereine
- Prio 3: Schulen und deren Fördervereine
- Prio 4: Eingetragene Vereine mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit (Bitte übermitteln Sie einen Scan des entsprechenden Nachweises zusammen mit Ihrer Anfrage, ansonsten bleibt Ihre Nachricht unberücksichtigt.)
- Prio 5: Eingangszeitpunkt der Bedarfsmeldung
Es werden maximal zwei Geräte pro Bedarfsträger und Monat abgegeben. Werden mehr als zwei Geräte durch einen Bedarfsträger in einem Monat angefragt, werden alle überzähligen Geräte als Anfrage für den folgenden Monat erfasst.
Sie erhalten in jedem Fall eine Antwort, ob Ihre Bedarfsmeldung berücksichtigt werden kann oder nicht. Kann Ihrem Gesuch entsprochen werden, ist das zugesprochene Gerät binnen einer Woche nach Erhalt der Nachricht an der Pforte des jeweiligen Standorts durch einen Vertreter der entsprechenden Einrichtung abzuholen. Der Vertreter muss sich als Mitglied der Einrichtung ausweisen können und den Empfang des Geräts quittieren. Wird das Gerät nicht im vorgesehenen Zeitraum abgeholt, erfolgt eine Verteilung an einen anderen Bedarfsträger.
Das angebotene Gerät war zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung funktionstüchtig. Das Ministerium der Justiz übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass das Gerät auch nach der Abgabe noch funktioniert. Es wird kein Support übernommen.