Zeugenkontaktstellen
Der Bedarf für Zeugenbetreuungsmaßnahmen lässt sich nicht in Fallzahlen messen. Im Mittelpunkt steht vielmehr der konkrete Bedarf jeder (Opfer-)Zeugin und jedes (Opfer-)Zeugen. Ihnen sollen erwünschte Hilfsleistungen in jedem Falle möglichst niedrigschwellig und bürgernah gewährt werden.
Diesem Ziel dient das flächendeckende Netz bürgernaher Zeugenkontaktstellen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz. Die rheinland-pfälzischen Zeugenkontaktstellen sind nicht nur im Bereich der Strafgerichtsbarkeit eingerichtet, sondern bei allen Gerichtszweigen. Mitunter kooperieren mehrere Justizbehörden an einem Standort durch die Einrichtung einer zentralen Zeugenkontaktstelle. Insgesamt gibt es in Rheinland-Pfalz über 70 Zeugenkontaktstellen. Sie sind damit ein wichtiger Baustein effektiver Zeugenbetreuung.
Die Ansprechpersonen bei den Zeugenkontaktstellen unterstützen (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen im Sinne einer "ersten Hilfe" durch "Rat und Tat" vor Ort sowie durch die Vermittlung erforderlicher weitergehender Hilfsangebote.
Sie unterstützen die Bürgerinnen und Bürger bei der Erfüllung ihrer Zeugenpflichten und wirken einer sekundären Viktimisierung von Opfern, also deren erneuter schwerwiegender Belastung und Beeinträchtigung im Rahmen und als Folge des Verfahrens, entgegen.
Soweit Gerichte und Staatsanwaltschaften schon jetzt spezielle Maßnahmen zur Zeugenbetreuung vor Ort anbieten, werden diese von dem Konzept nicht ausgeschlossen; sie sollen vielmehr integriert oder hiermit vernetzt werden. Darüber hinaus zielt das Konzept auf eine Vernetzung mit weiteren Institutionen ab, die sich im Bereich des Opferschutzes engagieren.
Die Aufgaben der Zeugenkontaktstellen umfassen im Wesentlichen Hilfeleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit Verhandlungs- oder Vernehmungsterminen. Oberste Leitlinie für die Tätigkeit der Kontaktstellen ist es, auf Fragen, praktische Probleme oder Ängste der Zeuginnen und Zeugen einzugehen, ohne sie hinsichtlich ihrer Aussage zu beeinflussen.
Im Einzelnen bieten sie insbesondere folgende Hilfeleistungen:
"RAT" Information
Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten, ggf. Zeugenzimmern usw.,allgemeine Erläuterungen (ohne Rechtsberatung)der Ladung,des Ablaufs einer Gerichtsverhandlung oder Vernehmung sowie der Aufgaben der hierbei handelnden Personen,der Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Pflichten von (Opfer-) Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen, einschließlich der Möglichkeiten der Mediation bzw. des Täter-Opfer-Ausgleichs und des Gewaltschutzgesetzes,ggf. auch durch die Aushändigung von Broschüren oder Merkblättern usw.,Aufklärung über Hilfs-, Therapie- oder Betreuungsangebote, etwa von freien Trägern oder der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz.
"TAT" Praktische und fürsorgliche Hilfen
Hilfestellungen für kindliche, gebrechliche oder körperbehinderte Personen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten,Vermittlung des Kontaktes bzw. Kontaktaufnahme zu dem zuständigen Gericht und/oder der zuständigen Dezernentin bzw. dem zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft, falls dies erforderlich ist, um Gefährdungslagen oder praktischen Problemen zu begegnen,Vermeidung ungewollter konfliktträchtiger Begegnungen mit anderen Verfahrensbeteiligten, soweit dies vor Ort praktikabel ist,Erläuterung des Verfahrensausgangs für Zeuginnen und Zeugen mit Verständnisschwierigkeiten,erforderlichenfalls Hilfestellung bei der Organisation des Heimwegs für Unterstützungsbedürftige,Vermittlung von Hilfsmaßnahmen bzw. an Hilfsorganisationen im Bedarfsfall.
Grundlegender Bestandteil der Konzeption ist die Vernetzung mit Institutionen außerhalb der Justiz, die dem Schutz von Zeuginnen und Zeugen, insbesondere dem Opferschutz dienen. Allen Zeugenkontaktstellen stehen Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner bei dem WEISSEN RING e.V., den Frauennotrufen, den Kinderschutzdiensten sowie der Polizei zur Verfügung, die insbesondere bei der Vermittlung weitergehender Hilfsangebote für besonders belastete (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen Unterstützung bieten.
Neben diesen Ansprechpartnern bzw. -stellen verfügen die Zeugenkontaktstellen über zahlreiche Kontaktadressen weiterer Hilfs-, Unterstützungs- und Interventionsstellen.
Weitere Hilfsangebote und Kooperationen (wie etwa das Kooperationskonzept zwischen Strafverfolgungsbehörden, anderen Behörden, Fachberatungsstellen und anderen mitbetreuenden Einrichtungen zur Verbesserung des Schutzes gefährdeter Zeuginnen und Zeugen und zur Unterstützung der Strafverfolgung in Fällen des Menschenhandels) bleiben unberührt.
Regelmäßig vorgesehene Besprechungen der Zeugenansprechpersonen dienen dem Erfahrungsaustausch und der weiteren Optimierung des Angebots auch mit Blick auf Fortbildungen im Zusammenhang mit dem Umgang mit (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen sowie Angeboten freier Träger.
Die Zeugenkontaktstelle sind mit mindestens einer zu den üblichen Dienstzeiten präsenten Ansprechperson besetzt. Zudem ist regelmäßig mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter bestellt.
In allen Dienstgebäuden sowie auf den Internetseiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften erfolgen Hinweise auf die Zeugenkontaktstelle.
Ein Merkblatt informiert über die Zeugenkontaktstellen, ihre Aufgaben und Erreichbarkeit. Das Merkblatt wird in den Justizbehörden ausgelegt und ist auch als Anlage zu Zeugenladungen vorgesehen. Soweit das Merkblatt nicht beigefügt wird, enthält das Ladungsformular selbst einen Hinweis auf die Zeugenkontaktstelle und ihre Erreichbarkeit.
Die telefonischen Erreichbarkeiten der einzelnen Zeugenkontaktstellen können der nachfolgenden Liste entnommen werden.
Dienstort | Behörde(n) | Rufnummern |
Altenkirchen | Amtsgericht | 02681 9526-210 /-220 |
Alzey | Amtsgericht | 06731 952052 |
Andernach | Amtsgericht | 02632 925985 |
Bad Bergzabern | Amtsgericht-Zweigstelle | 06343 9371-23 |
Bad Dürkheim | Amtsgericht | 06322 965-134 /-116 |
Bad Kreuznach | Amtsgericht | 0671 708-251 /-236 |
Bad Kreuznach | Landgericht | 0671 708-221 /-211 |
Bad Kreuznach | Staatsanwaltschaft | 0671 708-317 |
Bad Neuenahr-Ahrweiler | Amtsgericht | 02641 9711-13 /-20 |
Bad Sobernheim | Amtsgericht | 06751 9313-10 /-11 |
Bernkastel-Kues | Amtsgericht | 06531 59-163 /-164 |
Betzdorf | Amtsgericht | 02741 927235 |
Bingen am Rhein | Amtsgericht | 06721 908-137 |
Bitburg | Amtsgericht | 06561 913122 |
Cochem | Amtsgericht | 02671 988011 |
Daun | Amtsgericht | 06592 18414 |
Diez | Amtsgericht | 06432 9253121 |
Frankenthal (Pfalz) | Amtsgericht/ | 06233 80-1005 |
Landgericht/ | 06233 80-2061 | |
Staatsanwaltschaft | ||
Germersheim | Amtsgericht | 07274 952-216 |
Grünstadt | Amtsgericht | 06359 9351-352 |
Hermeskeil | Amtsgericht | 06503 9149-49 |
Idar-Oberstein | Amtsgericht | 06781 501246 |
Kaiserslautern | Amtsgericht | 0631 3721-601/-397/-172/-417 |
Kaiserslautern | Landgericht | 0631 3721-125 |
Kaiserslautern | Staatsanwaltschaft | 0631 3721-282/-278 |
Kandel | Amtsgericht | 07275 985112 |
Koblenz | Amtsgericht | 0261 10210-35/-47 |
Koblenz | Landgericht | 0261 10217-34/-59/-33 |
Koblenz | Oberlandesgericht | 0261 10228-37/-30 |
Koblenz | Staatsanwaltschaft | 0261 130730-550/-603 |
Koblenz | Sozialgericht | 0261 130720-150/-240 |
Koblenz (gemeinsame Zeugenkontaktstelle) | Oberwaltungsgericht/ | 0261 130710-550/-375 |
Verwaltungsgericht | ||
Kusel | Amtsgericht | 06381 914 -152/-214 |
Lahnstein | Amtsgericht | 02621 698-125/-223/-215 |
Landau (gemeinsame Zeugenkontaktstelle) | Amtsgericht | 06341 22-326 |
Landgericht | ||
Staatsanwaltschaft | ||
Landstuhl | Amtsgericht | 06371 931-120/-206 |
Linz am Rhein | Amtsgericht | 02644 947-103 |
Ludwigshafen | Amtsgericht | 0621 5616-118/-301/-310 |
Mainz (gemeinsame Zeugenkontaktstelle im Dienstgebäude Ernst-Ludwig-Platz 1) | Landessozialgericht | 06131 141-5050/-5048 |
Sozialgericht | ||
Mainz | Amtsgericht/Landgericht | 06131 1416 -110/-319/-153 |
Mainz | Staatsanwaltschaft | 06131 141-3030 |
Mainz | Verwaltungsgericht | 06131 141-8820 |
Mayen | Amtsgericht | 02651 403107 |
Montabaur | Amtsgericht | 02602 151-204/206 |
Neustadt | Amtsgericht | 06321 401-322 |
Neustadt | Finanzgericht Rheinland-Pfalz | 06321 401-218/-204 |
Neustadt | Verwaltungsgericht | 06321 401-251 |
Neuwied | Amtsgericht | 02631 8999-167/-168 |
Pirmasens | Amtsgericht | 06331 871-204/-223 |
Pirmasens | Arbeitsgericht | 06331 871382 |
- Rubrik | ||
Prüm | Amtsgericht | 06551 941127 |
Rockenhausen | Amtsgericht | 06361 914-152 |
Saarburg | Amtsgericht | 06581 914923 |
Simmern | Amtsgericht | 06761 953541 |
Sinzig | Amtsgericht | 02642 977-419/-418 |
Speyer | Amtsgericht | 06232 609-120/-122 |
Speyer | Sozialgericht | 06232 660111 |
St. Goar | Amtsgericht | 06741 910-202/-224 |
Trier | Amtsgericht | 0651 466-4636 |
Trier | Landgericht | 0651 4661-110/-255 |
Trier | Staatsanwaltschaft | 0651 9920-4323 |
Trier | Sozialgericht | 0651 466-7213/-7215 |
Trier | Verwaltungsgericht | 0651 98122-111 |
Westerburg | Amtsgericht | 02663 981540 |
Wittlich | Amtsgericht | 06571 101-322/-323 |
Worms | Amtsgericht | 06241 905-206/-215/-102 |
Zweibrücken | Amtsgericht | 06332 805170 |
Zweibrücken | Landgericht | 06332 805-443/-242 |
Zweibrücken | Pfälz. Oberlandesgericht | 06332 805-314 |
Zweibrücken | Staatsanwaltschaft | 06332 805-254 |