Zeugenkontaktstellen

Der Bedarf für Zeugenbetreuungsmaßnahmen lässt sich nicht in Fallzahlen messen. Im Mittelpunkt steht vielmehr der konkrete Bedarf jeder (Opfer-)Zeugin und jedes (Opfer-)Zeugen. Ihnen sollen erwünschte Hilfsleistungen in jedem Falle möglichst niedrigschwellig und bürgernah gewährt werden.

Diesem Ziel dient das flächendeckende Netz bürgernaher Zeugenkontaktstellen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz. Die rheinland-pfälzischen Zeugenkontaktstellen sind nicht nur im Bereich der Strafgerichtsbarkeit eingerichtet, sondern bei allen Gerichtszweigen. Mitunter kooperieren mehrere Justizbehörden an einem Standort durch die Einrichtung einer zentralen Zeugenkontaktstelle. Insgesamt gibt es in Rheinland-Pfalz über 70 Zeugenkontaktstellen. Sie sind damit ein wichtiger Baustein effektiver Zeugenbetreuung.

Die Ansprechpersonen bei den Zeugenkontaktstellen unterstützen (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen im Sinne einer "ersten Hilfe" durch "Rat und Tat" vor Ort sowie durch die Vermittlung erforderlicher weitergehender Hilfsangebote.

Sie unterstützen die Bürgerinnen und Bürger bei der Erfüllung ihrer Zeugenpflichten und wirken einer sekundären Viktimisierung von Opfern, also deren erneuter schwerwiegender Belastung und Beeinträchtigung im Rahmen und als Folge des Verfahrens, entgegen.

Soweit Gerichte und Staatsanwaltschaften schon jetzt spezielle Maßnahmen zur Zeugenbetreuung vor Ort anbieten, werden diese von dem Konzept nicht ausgeschlossen; sie sollen vielmehr integriert oder hiermit vernetzt werden. Darüber hinaus zielt das Konzept auf eine Vernetzung mit weiteren Institutionen ab, die sich im Bereich des Opferschutzes engagieren.

Die Aufgaben der Zeugenkontaktstellen umfassen im Wesentlichen Hilfeleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit Verhandlungs- oder Vernehmungsterminen. Oberste Leitlinie für die Tätigkeit der Kontaktstellen ist es, auf Fragen, praktische Probleme oder Ängste der Zeuginnen und Zeugen einzugehen, ohne sie hinsichtlich ihrer Aussage zu beeinflussen.

Im Einzelnen bieten sie insbesondere folgende Hilfeleistungen:

"RAT" Information

Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten, ggf. Zeugenzimmern usw.,allgemeine Erläuterungen (ohne Rechtsberatung)der Ladung,des Ablaufs einer Gerichtsverhandlung oder Vernehmung sowie der Aufgaben der hierbei handelnden Personen,der Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Pflichten von (Opfer-) Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen, einschließlich der Möglichkeiten der Mediation bzw. des Täter-Opfer-Ausgleichs und des Gewaltschutzgesetzes,ggf. auch durch die Aushändigung von Broschüren oder Merkblättern usw.,Aufklärung über Hilfs-, Therapie- oder Betreuungsangebote, etwa von freien Trägern oder der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz.

"TAT" Praktische und fürsorgliche Hilfen

Hilfestellungen für kindliche, gebrechliche oder körperbehinderte Personen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten,Vermittlung des Kontaktes bzw. Kontaktaufnahme zu dem zuständigen Gericht und/oder der zuständigen Dezernentin bzw. dem zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft, falls dies erforderlich ist, um Gefährdungslagen oder praktischen Problemen zu begegnen,Vermeidung ungewollter konfliktträchtiger Begegnungen mit anderen Verfahrensbeteiligten, soweit dies vor Ort praktikabel ist,Erläuterung des Verfahrensausgangs für Zeuginnen und Zeugen mit Verständnisschwierigkeiten,erforderlichenfalls Hilfestellung bei der Organisation des Heimwegs für Unterstützungsbedürftige,Vermittlung von Hilfsmaßnahmen bzw. an Hilfsorganisationen im Bedarfsfall.

Grundlegender Bestandteil der Konzeption ist die Vernetzung mit Institutionen außerhalb der Justiz, die dem Schutz von Zeuginnen und Zeugen, insbesondere dem Opferschutz dienen. Allen Zeugenkontaktstellen stehen Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner bei dem WEISSEN RING e.V., den Frauennotrufen, den Kinderschutzdiensten sowie der Polizei zur Verfügung, die insbesondere bei der Vermittlung weitergehender Hilfsangebote für besonders belastete (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen Unterstützung bieten.

Neben diesen Ansprechpartnern bzw. -stellen verfügen die Zeugenkontaktstellen über zahlreiche Kontaktadressen weiterer Hilfs-, Unterstützungs- und Interventionsstellen.

Weitere Hilfsangebote und Kooperationen (wie etwa das Kooperationskonzept zwischen Strafverfolgungsbehörden, anderen Behörden, Fachberatungsstellen und anderen mitbetreuenden Einrichtungen zur Verbesserung des Schutzes gefährdeter Zeuginnen und Zeugen und zur Unterstützung der Strafverfolgung in Fällen des Menschenhandels) bleiben unberührt.

Regelmäßig vorgesehene Besprechungen der Zeugenansprechpersonen dienen dem Erfahrungsaustausch und der weiteren Optimierung des Angebots auch mit Blick auf Fortbildungen im Zusammenhang mit dem Umgang mit (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen sowie Angeboten freier Träger.

Die Zeugenkontaktstelle sind mit mindestens einer zu den üblichen Dienstzeiten präsenten Ansprechperson besetzt. Zudem ist regelmäßig mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter bestellt.

In allen Dienstgebäuden sowie auf den Internetseiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften erfolgen Hinweise auf die Zeugenkontaktstelle.

Ein Merkblatt informiert über die Zeugenkontaktstellen, ihre Aufgaben und Erreichbarkeit. Das Merkblatt wird in den Justizbehörden ausgelegt und ist auch als Anlage zu Zeugenladungen vorgesehen. Soweit das Merkblatt nicht beigefügt wird, enthält das Ladungsformular selbst einen Hinweis auf die Zeugenkontaktstelle und ihre Erreichbarkeit.

Die telefonischen Erreichbarkeiten der einzelnen Zeugenkontaktstellen können der nachfolgenden Liste entnommen werden.

Dienstort

Behörde(n)

Rufnummern

Altenkirchen

Amtsgericht

02681 9526-210 /-220

Alzey

Amtsgericht

06731 952052

Andernach

Amtsgericht

02632 925985

Bad Bergzabern

Amtsgericht-Zweigstelle

06343 9371-23

Bad Dürkheim

Amtsgericht

06322 965-134 /-116

Bad Kreuznach

Amtsgericht

0671 708-251 /-236

Bad Kreuznach

Landgericht

0671 708-221 /-211

Bad Kreuznach

Staatsanwaltschaft

0671 708-317

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Amtsgericht

02641 9711-13 /-20

Bad Sobernheim

Amtsgericht

06751 9313-10 /-11

Bernkastel-Kues

Amtsgericht

06531 59-163 /-164

Betzdorf

Amtsgericht

02741 927235

Bingen am Rhein

Amtsgericht

06721 908-137

Bitburg

Amtsgericht

06561 913122

Cochem

Amtsgericht

02671 988011

Daun

Amtsgericht

06592 18414

Diez

Amtsgericht

06432 9253121

Frankenthal (Pfalz)
(gemeinsame Zeugenkontaktstelle)

Amtsgericht/06233 80-1005
Landgericht/06233 80-2061
Staatsanwaltschaft 

Germersheim

Amtsgericht

07274 952-216

Grünstadt

Amtsgericht

06359 9351-352

Hermeskeil

Amtsgericht

06503 9149-49

Idar-Oberstein

Amtsgericht

06781 501246

Kaiserslautern

Amtsgericht

0631 3721-601/-397/-172/-417

Kaiserslautern

Landgericht

0631 3721-125

Kaiserslautern

Staatsanwaltschaft

0631 3721-282/-278

Kandel

Amtsgericht

07275 985112

Koblenz

Amtsgericht

0261 10210-35/-47

Koblenz

Landgericht

0261 10217-34/-59/-33

Koblenz

Oberlandesgericht

0261 10228-37/-30

Koblenz

Staatsanwaltschaft

0261 130730-550/-603

Koblenz

Sozialgericht

0261 130720-150/-240

Koblenz
(gemeinsame Zeugenkontaktstelle)
Oberwaltungsgericht/

0261 130710-550/-375

Verwaltungsgericht

Kusel

Amtsgericht

06381 914 -152/-214

Lahnstein

Amtsgericht

02621 698-125/-223/-215

Landau
(gemeinsame Zeugenkontaktstelle)
Amtsgericht

06341 22-326

Landgericht
Staatsanwaltschaft

Landstuhl

Amtsgericht

06371 931-120/-206

Linz am Rhein

Amtsgericht

02644 947-103

Ludwigshafen

Amtsgericht

0621 5616-118/-301/-310

Mainz
(gemeinsame Zeugenkontaktstelle
im Dienstgebäude
Ernst-Ludwig-Platz 1)
Landessozialgericht

06131 141-5050/-5048

 
Sozialgericht

Mainz

Amtsgericht/Landgericht

06131 1416 -110/-319/-153

Mainz

Staatsanwaltschaft

06131 141-3030

Mainz

Verwaltungsgericht

06131 141-8820

Mayen

Amtsgericht

02651 403107

Montabaur

Amtsgericht

02602 151-204/206

Neustadt
an der Weinstraße

Amtsgericht

06321 401-322

Neustadt
an der Weinstraße

Finanzgericht Rheinland-Pfalz

06321 401-218/-204

Neustadt
an der Weinstraße

Verwaltungsgericht

06321 401-251

Neuwied

Amtsgericht

02631 8999-167/-168

Pirmasens

Amtsgericht

06331 871-204/-223

Pirmasens

Arbeitsgericht

06331 871382

- Rubrik
Ausw. Kammern Pirmasens

 

Prüm

Amtsgericht

06551 941127

Rockenhausen

Amtsgericht

06361 914-152

Saarburg

Amtsgericht

06581 914923

Simmern

Amtsgericht

06761 953541

Sinzig

Amtsgericht

02642 977-419/-418

Speyer

Amtsgericht

06232 609-120/-122

Speyer

Sozialgericht

06232 660111

St. Goar

Amtsgericht

06741 910-202/-224

Trier

Amtsgericht

0651 466-4636

Trier

Landgericht

0651 4661-110/-255

Trier

Staatsanwaltschaft

0651 9920-4323

Trier

Sozialgericht

0651 466-7213/-7215

Trier

Verwaltungsgericht0651 98122-111

Westerburg

Amtsgericht

02663 981540

Wittlich

Amtsgericht

06571 101-322/-323

Worms

Amtsgericht

06241 905-206/-215/-102

Zweibrücken

Amtsgericht

06332 805170

Zweibrücken

Landgericht

06332 805-443/-242

Zweibrücken

Pfälz. Oberlandesgericht

06332 805-314

Zweibrücken

Staatsanwaltschaft

06332 805-254