Staatliche Pflichtfachprüfung
Frühjahr 2025 (17. - 25. Februar 2025)
Anmeldeschluss: 15. November 2025
(Ausschlussfrist gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 JAPO)
An nachfolgend aufgeführten Terminen können an der Universität Mainz Anträge auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesprüfungsamtes für Juristen gestellt werden.
Anmeldetermine Mainz:
Montag, dem 4. November 2024 Mittwoch, dem 6. November 2024 | 09.00 - 12.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr |
Örtlichkeit: Haus Recht und Wirtschaft II, Raum 00-337 |
An der Universität Trier können an den nachfolgend aufgeführten Terminen Anträge auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesprüfungsamtes für Juristen gestellt werden.
Anmeldetermine Trier:
Dienstag, dem 29. Oktober 2024 Mittwoch, dem 30. Oktober 2024 | 13.00 - 16.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr |
Dekanat des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Uni Trier - Raum C 244, 2. OG - |
Die Überprüfung der Anträge erfolgt direkt vor Ort, fehlende Unterlagen können noch bis zum 15. November 2024 (Ausschlussfrist gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 JAPO) nachgereicht werden. Im Falle der Notenverbesserung (§ 5 Abs. 6 JAG) endet die Anmeldefrist spätestens am 10. Januar 2025 (Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen nach Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung).
Durch die JAPO-Reform ist nunmehr nicht mehr erforderlich, dass Unterlagen in beglaubigter Ablichtung vorgelegt werden müssen. Nur die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung muss im Original oder als beglaubigte Abschrift eingereicht werden, um das Zeugnis über die erste Prüfung erhalten zu können. Der Lebenslauf muss auch nicht mehr handschriftlich angefertigt werden.
Sollten die Zulassungsvoraussetzungen nicht fristgerecht nachgewiesen sein, erhalten Sie die eingereichten Unterlagen wieder zurück.