Staatliche Pflichtfachprüfung
Frühjahr 2026 (23. Februar - 3. März 2026)
Anmeldeschluss: 15. November 2025
(Ausschlussfrist gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 JAPO)
An nachfolgend aufgeführten Terminen können an der Universität Mainz Anträge auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesprüfungsamtes für Juristen gestellt werden.
Anmeldetermine Mainz:
Donnerstag, dem 30. Oktober 2025 Dienstag, dem 4. November 2025 | 09.00 - 12.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr |
Örtlichkeit: Haus Recht und Wirtschaft I, Hörsaal RW 6 |
An der Universität Trier können an den nachfolgend aufgeführten Terminen Anträge auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesprüfungsamtes für Juristen gestellt werden.
Anmeldetermine Trier:
Montag, dem 27. Oktober 2025 Dienstag, dem 28. Oktober 2025 | 13.00 - 16.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr |
Dekanat des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Uni Trier - Raum C 244, 2. OG - |
Die Überprüfung der Anträge erfolgt direkt vor Ort, fehlende Unterlagen können noch bis zum 15. November 2025 (Ausschlussfrist gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 JAPO) nachgereicht werden. Im Falle der Notenverbesserung (§ 5 Abs. 6 JAG) endet die Anmeldefrist spätestens am 10. Januar 2026.
Durch die JAPO-Reform ist nunmehr nicht mehr erforderlich, dass Unterlagen in beglaubigter Ablichtung vorgelegt werden müssen. Nur die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung muss im Original oder als beglaubigte Abschrift eingereicht werden, um das Zeugnis über die erste Prüfung erhalten zu können. Der Lebenslauf muss auch nicht mehr handschriftlich angefertigt werden.
Sollten die Zulassungsvoraussetzungen nicht fristgerecht nachgewiesen sein, erhalten Sie die eingereichten Unterlagen wieder zurück.
Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erhalten Sie unmittelbar nach der Anmeldung.