Staatliche Pflichtfachprüfung
Herbst 2025 (19. - 28. August 2025)
Anmeldeschluss: 1. Juli 2025
(Ausschlussfrist gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 JAPO)
An nachfolgend aufgeführten Terminen können an der Universität Mainz Anträge auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesprüfungsamtes für Juristen gestellt werden.
Anmeldetermine Mainz:
Mittwoch, dem 11. Juni 2025 Donnerstag, dem 12. Juni 2025 | 09.00 - 12.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr |
Örtlichkeit: Haus Recht und Wirtschaft II, Raum 01-330 |
An der Universität Trier können an den nachfolgend aufgeführten Terminen Anträge auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesprüfungsamtes für Juristen gestellt werden.
Anmeldetermine Trier:
Dienstag, dem 3. Juni 2025 Mittwoch, dem 4. Juni 2025 | 13.00 - 16.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr |
Dekanat des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Uni Trier - Raum C 244, 2. OG - |
Die Überprüfung der Anträge erfolgt direkt vor Ort, fehlende Unterlagen können noch bis zum 1. Juli 2025 (Ausschlussfrist gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 JAPO) nachgereicht werden.
Durch die JAPO-Reform ist nunmehr nicht mehr erforderlich, dass Unterlagen in beglaubigter Ablichtung vorgelegt werden müssen. Nur die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung muss im Original oder als beglaubigte Abschrift eingereicht werden, um das Zeugnis über die erste Prüfung erhalten zu können. Der Lebenslauf muss auch nicht mehr handschriftlich angefertigt werden.
Sollten die Zulassungsvoraussetzungen nicht fristgerecht nachgewiesen sein, erhalten Sie die eingereichten Unterlagen wieder zurück.