Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist der Versuch, die negativen Folgen einer Straftat zu verringern. Täter oder Täterin und Opfer haben die Möglichkeit zur Aussprache über die Tat und deren Folgen, sowie zur Aushandlung einer Wiedergutmachung.
Der TOA kann eine Verfahrenseinstellung bzw. Strafminderung bewirken. Das geschieht durch eine unparteiische Vermittlung, die freiwillig und kostenlos ist.
Zunächst wird in getrennten Vorgesprächen geklärt, ob Bereitschaft zu einem Ausgleich besteht. Beim späteren gemeinsamen Ausgleichsgespräch versuchen die Betroffenen den Konflikt aufzuarbeiten und prüfen die Möglichkeit einer Wiedergutmachung.
Über die Form der Wiedergutmachung entscheiden die Beteiligten.
Über das Ergebnis des Ausgleichsgesprächs und die Wiedergutmachung wird die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht informiert. Der TOA ist in jeder Phase des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens möglich.
- im Ausgleichsgespräch Gefühle wie Wut, Angst, Ärger, Verletzung und Empörung zum Ausdruck bringen,
- Vorstellungen über eine Wiedergutmachung einbringen und gemeinsam mit dem Täter oder der Täterin nach einer befriedigenden Lösung suchen,
- eine Aussöhnung erleben und selbst dazu beitragen,
- gegebenenfalls langwierige und aufwendige Zivilverfahren vermeiden.
- die Hintergründe der Tat schildern und Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen,
- zeigen, dass die Gefühle und Ängste des Opfers ernst genommen werden,
- durch Wiedergutmachung die Sache aktiv wieder in Ordnung bringen,
- so eine Einstellung des Verfahrens oder ein milderes Urteil erzielen.
In Rheinland-Pfalz wird der TOA von Vereinen aus dem Bereich der Straffälligenhilfe bzw. Sozialen Rechtspflege durchgeführt. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine besondere Ausbildung. Sie sind nicht parteiisch, sondern neutral.
Fragen zum TOA können Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TOA-Einrichtung beantworten.
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