Justizbeschäftigte (m/w/d)
Justizbeschäftigte sind gemeinsam mit den Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten in den Serviceeinheiten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt und nehmen dort verantwortungsvolle sowie abwechslungsreiche Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr. Sie sind oft erste Ansprechpartner für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger.
Zu den Aufgaben zählen Tätigkeiten der Geschäftsstellenverwaltung (z. B. Bearbeitung des Posteingangs und Postausgangs, Aktenverwaltung, Fristenüberwachung), der Protollführung sowie der Kostenbehandlung. Des Weiteren sind die Justizbeschäftigten für die Erledigung des Schreibwerks zuständig.
Erwartet wird eine sorgfältige, selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie die Bereitschaft, in einem Team zu arbeiten, Verantwortung zu übernehmen, sich fortzubilden und mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik umzugehen. Fertigkeiten in der Textverarbeitung sind erwünscht. Weitere berufsspezifische Kenntnisse werden am Arbeitsplatz und in Fortbildungsveranstaltungen vermittelt.
Justizbeschäftigten bieten wir:
- einen krisensicheren Arbeitsplatz mit interessanten und gemeinwohlorientierten Aufgaben sowie Kontakt zu rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern,
- moderne IT-Ausstattung mit digitalem Workflow (elektronischer Rechtsverkehr, elektronische Akte)
- eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben,
- ein familienfreundliches Arbeitsumfeld,
- abwechslungsreiche Arbeitsplätze mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und der Möglichkeit einer alternierenden Telearbeit (Tätigkeit wird im Wechsel im Homeoffice und an der Dienststelle verrichtet) sowie Teilzeitbeschäftigung,
- teamorientiertes Arbeiten in einem kollegialen Umfeld,
- eine gründliche und strukturierte Einarbeitung in Ihre Aufgaben,
- qualifizierte Fortbildungsmöglichkeiten,
- Jobrad sowie
- behördliche Gesundheitsangebote.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen.
Über die Einstellung von Justizbeschäftigten bei den Gerichten des Bezirks entscheiden die Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte sowie die Direktorinnen und Direktoren der Amtsgerichte; über eine Einstellung bei den pfälzischen Staatsanwaltschaften entscheiden die Leitenden Oberstaatsanwältinnen und Leitenden Oberstaatsanwälte in eigener Zuständigkeit. Bewerbungen sind daher unmittelbar an die entsprechenden Behördenleiterinnen und Behördenleiter zu richten. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie auf der Seite der jeweiligen Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie im Karriereportal des Landes Rheinland-Pfalz.
Eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten ist in Rheinland-Pfalz nicht möglich. Stattdessen stellen der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz und der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken jeweils zum 1. August eines jeden Jahres Bewerberinnen und Bewerber unter Berufung in das Beamtenverhältnis in den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt im Justizdienst (Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte) ein.