Arbeitsgruppe "FOKUS Opferschutz"

Trotz aller im Opferschutz insbesondere in den letzten Jahren erreichten Verbesserungen bleibt es auch künftig wichtig, stets zu überlegen und zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen es noch Lücken bei den opferschutzrechtlichen Regelungen und bei ihrer Umsetzung in der täglichen Praxis gibt. Für eine weitere Optimierung des Opferschutzes müssen hierbei die Ideen und das Fachwissen aus ganz unterschiedlichen Disziplinen und Fachrichtungen zusammengeführt werden. Zahlreiche Institutionen und Behörden mit oft unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten können im Opferschutz nur etwas erreichen, wenn sie gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Um die Vernetzung der verschiedenen Institutionen auf dem Gebiet des Opferschutzes zu fördern und das Wissen und die Kompetenzen von Fachleuten der unterschiedlichen Disziplinen zusammenzuführen, hat sich Ende November 2009 unter Federführung des Justizministeriums die interdisziplinäre Arbeitsgruppe FOKUS: Opferschutz konstituiert.

Dem Runden Tisch der Arbeitsgruppe FOKUS: Opferschutz gehören insgesamt ca. 30 Personen an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus unterschiedlichen Fachrichtungen und Institutionen, Behörden und Organisationen des Opferschutzes. Neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Ministerium der Justiz und den Ministerien des Innern und für Sport , für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz sowie für Bildung, nehmen Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Polizei, Jugendhilfe, Anwalt- und Ärzteschaft an der Arbeitsgruppe teil. Da die im Bereich des Opferschutzes tätigen freien Träger im Opferschutz eine herausragende Bedeutung haben, ist die Mitarbeit von Angehörigen dieser Träger in der Arbeitsgruppe besonders wichtig. Vorsitzende der Arbeitsgruppe ist Frau Beate Benner, Präsidentin des Landgerichts Bad Kreuznach a.D. Die Geschäftsführung liegt beim Ministerium der Justiz.

Die Arbeitsgruppe hat im Februar 2011 ihren ersten Tätigkeitsbericht an den damaligen Staatsminister Dr. Bamberger übergeben. Der Bericht stellt die bisherige Arbeit und insbesondere die Beschlüsse der Arbeitsgruppe in der Zeit von der Konstituierung im November 2009 bis zum Februar 2011 dar und erläutert die Ziele der Arbeitsgruppe.

Die Arbeitsgruppe hat bislang insgesamt 25 Beschlüsse gefasst, in denen jeweils Vorschläge zur Verbesserung opferschutzrechtlicher Regelungen oder zu Maßnahmen zur praktischen Umsetzung gemacht werden. Die Beschlüsse des Plenums dokumentieren die große Bandbreite des Opferschutzes: Sie reichen von Vorschlägen zur Verbesserung bei der Erlangung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz über Anregungen zur Verbesserung der praktischen Anwendbarkeit des Adhäsionsverfahrens nach der Strafprozessordnung bis zur Einrichtung von Traumaambulanzen, der Schaffung einer Opferschutzlandkarte für Rheinland-Pfalz oder der Einrichtung einer ambulanten Beratungs- und Behandlungsstelle für Tatgeneigte und Dunkelfeldtäter. Hervorzuheben sind insbesondere auch das erarbeitete Konzept zur Zeugenbetreuung und -begleitung in Rheinland-Pfalz und einer Leitlinie für einen sensiblen Umgang mit Zeuginnen und Zeugen. Weitere Beschlüsse haben z.B. die Einrichtung von Präventionsbeauftragten an Schulen, die Verbesserung des Opferschutzes durch den Einsatz der Videokonferenztechnik bei Zeugenvernehmungen oder die Optimierung der Arbeit der Rechtsantragsstellen im Bereich des Opferschutzes, die Erweiterung von Hilfs- und Informationsangeboten für ältere Menschen und Opfer von Zwangsverheiratung oder die Unterstützungsangebote für Opfer von Sexualstraftaten oder Gewalttaten zum Gegenstand.

Alle Beschlüsse des Plenums sind an diejenigen Stellen übersandt worden, die als Adressat für die Umsetzung der in den Beschlüssen enthaltenen Vorschläge in Betracht kommen. Diese sind gebeten worden, eine Umsetzung der jeweiligen Vorschläge zu prüfen. Einige Beschlüsse konnten bereits umgesetzt werden.

Den ersten Tätigkeitsbericht, der den Zeitraum November 2009 bis Februar 2011 umfasst, können Sie hier downloaden. Die seit Februar 2012 gefassten Beschlüsse stehen hier zum Download bereit.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Arbeit der AG FOKUS: Opferschutz haben, können Sie sich gerne an agfokus-opferschutz(at)jm.rlp.de wenden.