Arbeitsgruppe "FOKUS: Opferschutz"
Trotz aller im Opferschutz, insbesondere in den letzten Jahren, erreichten Verbesserungen bleibt es auch künftig wichtig, stets zu überlegen und zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen es noch Lücken bei den opferschutzrechtlichen Regelungen und bei ihrer Umsetzung in der täglichen Praxis gibt. Für eine weitere Optimierung des Opferschutzes müssen hierbei die Ideen und das Fachwissen aus ganz unterschiedlichen Disziplinen und Fachrichtungen zusammengeführt werden. Zahlreiche Institutionen und Behörden mit oft unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten können im Opferschutz nur etwas erreichen, wenn sie gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Um die Vernetzung der verschiedenen Institutionen auf dem Gebiet des Opferschutzes zu fördern und das Wissen und die Kompetenzen von Fachleuten der unterschiedlichen Disziplinen zusammenzuführen, hat sich Ende November 2009 unter Federführung des Justizministeriums die interdisziplinäre Arbeitsgruppe FOKUS: Opferschutz konstituiert.
Dem Plenum der Arbeitsgruppe FOKUS: Opferschutz gehören insgesamt ca. 30 Personen an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus unterschiedlichen Fachrichtungen und Institutionen, Behörden und Organisationen des Opferschutzes. Neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Ministerium der Justiz und den Ministerien des Innern und für Sport, für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, für Familie, Frauen, Kultur und Integration sowie für Bildung, nehmen Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Polizei, Jugendhilfe, der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz sowie aus der Anwalt- und Ärzteschaft an der Arbeitsgruppe teil. Zuletzt haben sich der Opferbeauftragte der Landesregierung sowie eine Vertreterin der psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter dem Gremium angeschlossen. Da die im Bereich des Opferschutzes tätigen Fachberatungsstellen in freier Trägerschaft im Opferschutz eine herausragende Bedeutung haben, ist die Mitarbeit von Angehörigen dieser Einrichtungen in der Arbeitsgruppe besonders wichtig. Vorsitzende der Arbeitsgruppe ist seit 2024 Frau Oberstaatsanwältin Dr. Anne Herrmann. Die Geschäftsführung liegt beim Ministerium der Justiz.
Die Arbeitsgruppe hat seit ihrer Konstituierung eine Vielzahl an Beschlüssen gefasst, in denen jeweils Vorschläge zur Verbesserung opferschutzrechtlicher Regelungen oder zur praktischen Umsetzung von Maßnahmen erarbeitet wurden. Die Beschlüsse des Plenums dokumentieren die große Bandbreite des Opferschutzes: Sie reichen von Vorschlägen zur Verbesserung bei der Erlangung von Leistungen nach dem damals geltenden Opferentschädigungsgesetz über Anregungen zur Verbesserung der praktischen Anwendbarkeit des Adhäsionsverfahrens nach der Strafprozessordnung bis zur Einrichtung von Traumaambulanzen, der Schaffung einer Opferschutzhomepage für Rheinland-Pfalz oder der Einrichtung einer ambulanten Beratungs- und Behandlungsstelle für Tatgeneigte und Dunkelfeldtäter. Weitere Beschlüsse hatten z.B. die Einrichtung von Präventionsbeauftragten an Schulen oder die Optimierung der Arbeit der Rechtsantragsstellen im Bereich des Opferschutzes, die Erweiterung von Hilfs- und Informationsangeboten für ältere Menschen und Opfer von Zwangsverheiratung oder die Unterstützungsangebote für Opfer von Sexualstraftaten oder Gewalttaten zum Gegenstand.
Der erste Tätigkeitsbericht mit den Beschlüssen der Arbeitsgruppe in der Zeit von 2009 bis zum Februar 2012 sowie die seit Februar 2012 gefassten weiteren Beschlüsse stehen hier zum Download bereit.
Alle Beschlüsse des Plenums wurden an diejenigen Stellen übersandt, die als Adressat für die Umsetzung der in den Beschlüssen enthaltenen Vorschläge in Betracht kamen. Diese haben eine Umsetzung der jeweiligen Vorschläge geprüft und in weiten Teilen veranlasst.
Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe FOKUS: Opferschutz einen Musterantrag für die seit 1. Januar 2017 bestehende Möglichkeit der Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung entwickelt und an Kooperationstreffen zur Einführung des Rechtsinstituts mitgewirkt.
Die interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe tagt derzeit zwei Mal jährlich im Plenum. Diese Treffen dienen der Vernetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgruppe sowie dem Erfahrungs- und Informationsaustausch. Darüber hinaus setzt sich die AG in Unterarbeitsgruppen mit konkreten Themenbereichen auseinander, um weitere Vorschläge für die Verbesserung des Opferschutzes zu entwickeln und anschließend im Plenum zu beschließen.