Videokonferenzen

Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, in dem alle Oberlandesgerichte, Landgerichte und Justizvollzugseinrichtungen mit modernster Videokonferenztechnik ausgestattet wurden.
Inzwischen wurden bei jedem Gericht die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass dort Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128 a ZPO (und Parallelvorschriften) durchgeführt werden können. Der Zugang zu Videokonferenzen kann sowohl über einen der gängigen Internetbrowser als auch über professionelle Videogeräte gewährt werden.
So können Zeugen, Anwälte, Sachverständige oder auch Dolmetscher künftig an allen mit der Technik ausgestatteten rheinland-pfälzischen Justizbehörden per Videokonferenz zu einem Prozess zugeschaltet werden.

Die Technik kann in nahezu allen Verfahren genutzt werden. Beschleunigung von Verfahren, Zeitersparnis für Zeugen und Parteien, bessere Abstimmungsmöglichkeit der Termine, Schonung der Umwelt und niedrigere Verfahrenskosten durch die Reduzierung der Reisekosten sind nur einige Vorteile, die der Einsatz der neuen Technik mit sich bringt.
Nähere Hinweise können Sie dem hier verlinkten Dokument entnehmen. Als technische und organisatorische Ansprechpartner vor Ort stehen Ihnen die Videokonferenz-Beauftragten der Justizbehörden zur Verfügung. Eine Übersicht mit den Videokonferenz-Beauftragten finden Sie in der hier verlinkten Liste.