Die geplanten Seminare sind auf dem Campus der Justiz (Allgemeine Kurse für Referendarinnen und Referendare / Seminare zum NS- und SED-Unrecht) ersichtlich.
Ab dem 23. Januar 2026 können Sie sich dort für die einzelnen Seminare anmelden.
Über nachfolgenden Link gelangen Sie direkt zu den Seminaren: https://campus.justiz.rlp.de/refmoodle/course/index.php?categoryid=21
Rechtsenglisch für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare am 25. und 26. Juni 2026
Veranstaltungsankündigung
Juristischer Vorbereitungsdienst
- Rechtsenglisch für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare -
Sehr geehrte Rechtsreferendarin,
sehr geehrter Rechtsreferendar,
am 25. und 26. Juni 2026 findet erneut die Veranstaltung „Rechtsenglisch für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare“ als Online-Seminar statt. Als Referentin konnte wieder Frau Rechtsanwältin Myriam Farhand gewonnen werden.
In vielen Unternehmen ist Englisch längst zur Zweitsprache geworden und zählt bereits beim Einstieg in den Beruf zum allgemeinen Standard.
Gerade in juristischen Berufen aber werden überdurchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten für das Erstellen von Verträgen, für das Führen von Korrespondenz und das sichere Verhandeln in englischer Sprache erwartet.
In diesem Intensivkurs sollen vorhandene Sprachfertigkeiten aufgefrischt und typische Situationen, mit denen Juristinnen und Juristen im Berufsleben konfrontiert werden, praxisorientiert eingeübt werden. Das Programm ist ferner für alle Referendarinnen und Referendare geeignet, die einen ersten Eindruck von Legal English erhalten möchten.
Frau Rechtsanwältin Myriam Farhand war viele Jahre Vizepräsidentin der Euro-pean Legal English Teachers' Association (EULETA e.V.) und ist als Dozentin für Rechtsenglisch im Rahmen der Referendarausbildung für das OLG Karlsruhe und das OLG Stuttgart sowie als Lehrbeauftragte und In-House-Trainerin für internationale Unternehmen tätig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.english-for-law.de.
Bitte beachten Sie, dass eine finanzielle Unterstützung vonseiten des Landesprüfungsamtes für Juristen ausgeschlossen ist. Sämtliche Kosten, insbesondere auch eventuelle Reisekosten, müssen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst getragen werden. Die Kosten für die Veranstaltung belaufen sich auf ca. 1.050,- EUR, die anteilsmäßig auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmern umgelegt wer-den. Die Kostenabwicklung erfolgt allein zwischen Ihnen und Frau Rechtsanwältin Farhand.
Frau Farhand wird jeweils Einzelrechnungen erstellen und übersenden. Nach Ein-gang des Teilnehmerbeitrags erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Zugangsdaten zum Online-Seminar nebst den Seminarunterlagen.
Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt. Die eingehenden Anmeldungen werden daher nach deren Eingang beim Landesprüfungsamt für Juristen berücksichtigt.
Sollten sich insgesamt weniger als 10 Personen anmelden, wird das Seminar nicht stattfinden.
Pflichttermine in den Arbeitsgemeinschaften oder am Arbeitsplatz gehen vor.
Die vollständig ausgefüllte Anmeldung soll bis spätestens
Freitag, den 22. Mai 2026
per E-Mail an: lpa(at)jm.rlp.de
gesandt werden.
Den Anmeldevordruck finden Sie hier.
In der Zeit vom 12. bis 16. Oktober 2026 findet ein Seminar zur Einführung in das französische Rechtswesen und in die französische Rechtsterminologie statt. Organisiert wird das Programm federführend durch das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Rheinland-pfälzische Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare können ebenfalls teilnehmen.
Die Einzelheiten des Ausbildungsprogramms sowie die Formalitäten zur Bewerbung sind in anliegenden Merkblatt dargestellt:
Bewerbungen sind ausschließlich unter Nutzung des Online-Formulars „Bewerbungsformular – Frankreichseminar“, welches im Internet unter http://www.rechtsreferendare-frankreich.nrw.de verlinkt ist, möglich.
Das Online-Formular kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 aufgerufen, ausgefüllt und übermittelt werden.
Bei der Auswahl werden die Qualität der vorhandenen (fachspezifischen) Kenntnisse der französischen Sprache und die (fachspezifische) Frankreicherfahrung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bevorzugt berücksichtigt.
Sonderurlaub kann gewährt werden. Eine finanzielle Förderung seitens des Landes Rheinland-Pfalz ist leider nicht möglich.