Opferschutz

Der Schutz von Opfern nach einer Straftat ist unverzichtbar. Allerdings muss effektiver Opferschutz schon vor der Tat ansetzen: Der beste Opferschutz ist letztlich der Schutz davor, überhaupt Opfer einer Straftat zu werden.

Neben präventiven Aufgabenstellungen zur Vermeidung einer Opferwerdung und gesetzlichen Vorschriften zur Wahrung von Opferinteressen ist vor allem der persönliche Umgang mit den Verletzten von Straftaten ein zentraler Aspekt des Opferschutzes. Dies gilt in besonderem Maße für das Strafverfahren. Gerade hier werden die nicht selten traumatisierten Verletzten nachdrücklich mit ihrem Schicksal, der Tat und regelmäßig auch den Täterinnen und Tätern konfrontiert. Es ist daher wichtig, nicht nur den prozessualen Rechten der Opfer Geltung zu verschaffen. Nachhaltiger Opferschutz muss über die bloße Gewährleistung formaler Rechtspositionen hinausgehen. Er erfordert einen sensiblen Umgang mit den Verletzten, vor allem mit kindlichen oder jugendlichen Opfern, mit Opfern schwerer Gewaltverbrechen oder von Sexualdelikten. Die Landesregierung ist sich dabei bewusst, dass jede und jeder zu jeder Zeit Opfer einer Straftat werden kann. Sie sieht deshalb im Opferschutz eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe, der sich alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger des Landes, stellen müssen.

Die Internetseite www.opferschutz.rlp.de der Landesregierung gibt einen Überblick über wichtige Hilfs- und Beratungsangebote für Opfer von Straftaten in Rheinland-Pfalz. Sie enthält u. a. eine Liste mit Notfallnummern für Hilfe unmittelbar nach der Tat, Kontaktdaten von Unterstützungsangeboten und Hinweise, wo die Betroffenen einer Straftat finanzielle Unterstützung erhalten können.

Einen guten Überblick über die in Deutschland existierenden Hilfs- und Unterstützungsangebote liefert ebenfalls die Online Datenbank für Betroffene von Straftaten.