Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister (m/w/d)
1. Aufgaben und Vergütung:
Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sorgen in den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften für Sicherheit und Ordnung.
Sie sind unter anderem zuständig für:
- die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden einschließlich der dazu erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Sicherheitskonzeptes,
- den Sicherheits-, Auskunfts- und Pfortendienst an den Eingängen der Dienstgebäude (Einlasskontrolle),
- die Wahrnehmung des Dienstes in den Terminen und Sitzungen einschließlich des Vollzugs sitzungspolizeilicher Maßnahmen,
- die Vorführung von Gefangenen zu Terminen und Sitzungen sowie die zwangsweise Vorführung anderer Personen,
- die Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude oder bei Terminen und Sitzungen außerhalb der Gerichtsstelle,
- Aktentransporte sowie
- die Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken.
Während des Dienstes besteht die Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung. Dank ihrer Uniform sind Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister für Außenstehende als Landesbedienstete mit hoheitlichen Aufgaben sofort zu erkennen.
In der Regel werden Bewerberinnen und Bewerber zunächst als Justizhelferin oder Justizhelfer (Entgeltgruppe 4 TV-L) eingestellt und absolvieren im Rahmen dieses Beschäftigungsverhältnisses die praktische Ausbildung einschließlich eines fachtheoretischen Lehrgangs an dem Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen – Nebenstelle Monschau –.
Nach erfolgreicher Ausbildung werden sie in der Regel unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Ersten Justizhauptwachtmeisterin bzw. zum Ersten Justizhauptwachtmeister ernannt (Besoldungsgruppe A 5 der Landesbesoldungsordnung A).
2. Einstellungsvoraussetzungen:
Voraussetzung für eine Beschäftigung als Justizwachtmeisterin bzw. als Justizwachtmeister im Beamtenverhältnis ist der Erwerb der Zugangsberechtigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahn Justiz und Justizvollzug (als Bildungsvoraussetzung die Qualifikation der Berufsreife) sowie die erforderliche gesundheitliche, körperliche und sportmotorische Eignung.
3. Bewerbung:
Feste Einstellungstermine gibt es nicht. Besetzbare Stellen werden in der Regel im Karriereportal des Landes Rheinland-Pfalz oder auf der Homepage des jeweiligen Gerichts ausgeschrieben.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Oberlandesgerichts Koblenz und des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken.