Psychologinnen und Psychologen (m/w/d)

1. Aufgaben und Vergütung:

Dem psychologischen Fachdienst obliegt die Diagnostik, Begutachtung, Beratung und psychologische Behandlung der Gefangenen und Sicherungsverwahrten, einschließlich der Krisenintervention und der Kriminaltherapie sowie der Psychotherapie im Vollzug (Behandlung psychischer Störungen des Verhaltens und Erlebens, die in einem Zusammenhang mit der Straffälligkeit stehen), und die Koordination mit externen Therapeuten und Gutachtern. Er wird mit gleichen Aufgaben auch in der ambulanten Nachsorge in den Psychotherapeutischen Ambulanzen der Justiz tätig.

Außerdem unterstützt er die Verwaltung der Anstalten und der Justizvollzugsschule in psychologischen Fragen, bei der Aus- und Fortbildung, der Personalauswahl, der Personal- und Organisationsentwicklung und der Beratung der Bediensteten.

Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TV-L, bei Verbeamtung Eingangsbesoldung nach A 13 LBesG 

2. Einstellungsvoraussetzungen

Abgeschlossenes Studium der Psychologie mit Diplomprüfung an Universität oder anderer gleichgestellter Hochschule mit Universitäts- oder Hochschulprüfung oder entsprechender Masterabschluss.

3. Bewerbung

Die Bewerbung ist mit den üblichen Bewerbungsunterlagen an die jeweilige Justizvollzugseinrichtung zu richten.