Sozialdienst der Justiz
Die Bewährungshilfe gehört wie die Führungsaufsicht und die Gerichtshilfe zum Sozialdienst der Justiz.
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Aufgaben dieses Dienstes durch das Landesgesetz über den Sozialdienst der Justiz vom 26. September 2000 geregelt.
Die Aufgaben des Sozialdienstes der Justiz werden in der Regel hauptamtlich von staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen wahrgenommen, die ein Fachhochschulstudium absolviert haben. Im Einzelfall kann das Gericht auch eine ehrenamtliche Bewährungshelferin oder einen ehrenamtlichen Bewährungshelfer bestellen.
Die Führungsaufsichtsstellen werden in Rheinland-Pfalz von Richterinnen und Richtern geleitet.
Bewährungshilfe und Führungsaufsicht unterstehen der Aufsicht der Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte.
Eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer wird vom Gericht bestellt, wenn die Verbüßung einer Jugend- oder Freiheitsstrafe oder die Vollstreckung des Restes einer Jugend- oder Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Bei einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht ist die Unterstellung zwingend. Die gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich aus den §§ 56-58 Strafgesetzbuch sowie den §§ 21-30, 88 und 113 Jugendgerichtsgesetz.
Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer stehen Verurteilten durch ein System von betreuenden und kontrollierenden Maßnahmen hilfreich zur Seite. Sie unterstützen insbesondere bei der Gestaltung der grundsätzlichen Lebensbedingungen wie Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche, Regelung finanzieller Probleme, Vermittlung in weitergehende therapeutische Hilfen (z.B. Sucht- oder Sexualtherapie) sowie Beratung und Unterstützung bei allen erkennbaren persönlichen Problemen. Hierzu gehört auch die Aufarbeitung der Folgen der Straftat. Darüber hinaus hat die Bewährungshilfe aber auch die auferlegten Auflagen und Weisungen zu überwachen, die das Gericht den Verurteilten auferlegt hat. Dem Gericht ist regelmäßig über die Lebensführung der Verurteilten zu berichten.
Für Verurteilte, die im Rahmen der Führungsaufsicht nach den §§ 68 ff Strafgesetzbuch der Bewährungshilfe unterstellt wurden, gelten für die Betreuung die gleichen Bedingungen, wie oben beschrieben.
Neben der Einzelbetreuung bietet die Bewährungshilfe in Zusammenarbeit mit den Vereinen der Bewährungs- und Straffälligenhilfe auch Projektarbeit- und Gruppenarbeit an. Dies sind insbesondere Wohn- und Beschäftigungsprojekte, aber auch soziale Trainingskurse, Anti-Aggressions-Training und freizeitpädagogische Angebote.
Detaillierte Angaben hierzu finden Sie unter der Broschüre “Straffälligenhilfe auf neuen Wegen" ebenfalls auf dieser Homepage.
In Rheinland-Pfalz sind derzeit rund 120 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer tätig. Nähere Angaben über Zuständigkeiten und Sprechstunden erfahren Sie über die nachstehenden Adressen und Telefonnummern.
Bewährungshilfe bei dem Landgericht:
Bad Kreuznach | Dürerstr. 16 (Seiteneingang vom Justizzentrum) | 55543 Bad Kreuznach | Tel.: 0671-708 1900 |
Frankenthal | Bahnhofstr. 33 (Eingang Welschgasse 8) | 67227 Frankenthal | Tel.: 06233-80 1136 Tel.: 06233-80 102 |
Kaiserslautern | Justizzentrum, (Eingang Glockenstr. 76) | 67655 Kaiserslautern | Tel.: 0631-3721-192 |
Koblenz | Kastorhof 2 | 56068 Koblenz | Tel.: 0261-102 0 |
Landau | Reiterstr. 16 (Eingang Friedrich-Ebert-Str.) | 76829 Landau | Tel.: 06341-22703 |
Mainz | Hindenburgstr. 8 | 55118 Mainz | Tel.: 06131-141 4501 |
Trier | Schönbornstr. 1b | 54295 Trier | Tel.: 0651-466 2220 Tel.: 0651-466 2310 |
Zweibrücken | Goetheplatz 4 | 66484 Zweibrücken | Tel.: 06332-805 0 |
Die Gerichtshilfe gehört wie die Bewährungshilfe und Führungsaufsicht zum Sozialdienst der Justiz. Sie ist organisatorisch den Staatsanwaltschaften zugeordnet und untersteht somit der Aufsicht der Leiterinnen und Leiter der jeweiligen Staatsanwaltschaften.
Die Aufgaben der Gerichtshilfe werden in der Regel hauptamtlich von staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen wahrgenommen.
Die Gerichtshilfe kann von Staatsanwaltschaften und Gerichten in jedem Stadium eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahren eingeschaltet werden. Rechtliche Grundlagen sind die Bestimmungen der §§ 160 Abs. 3 und 463d Strafprozessordnung.
Aufgabe der Gerichtshilfe ist insbesondere die Ermittlung der persönlichen Verhältnisse sowie der Ursachen und Beweggründe für das strafbare Verhalten bei beschuldigten bzw. angeklagten Erwachsenen oder nach allgemeinem Strafrecht verurteilten Personen. Sie ermittelt bei den Betroffenen ggf. auch zu deren Einstellung zur Tat, zur Schuldeinsicht, zum Nachtatverhalten sowie deren Bereitschaft zu einer Schadenswiedergutmachung.
Die Gerichtshilfe kann auch beauftragt werden, bei Tatopfern deren persönliche Situation sowie die bei ihnen durch die Tat verursachten Folgen zu ermitteln.
Bei Bedarf können entsprechende Hilfsangebote vermittelt werden.
Die Gerichtshilfe führt zur Gewinnung der Erkenntnisse Gespräche mit den Betroffenen, ggf. auch mit Angehörigen, Ärzten, Mitarbeitern von Behörden und sonstigen Personen.
Die Gerichtshilfe arbeitet auftragsbezogen und unparteiisch. Sie hat alle Umstände zu berücksichtigen, gleich ob sie sich zu Gunsten oder zu Lasten von Betroffenen auswirken können. Dies kann für die Strafzumessung, die Strafaussetzung zur Bewährung und die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung von Bedeutung sein (§ 46 Strafgesetzbuch) und dient der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht als Grundlage zur Vorbereitung einer sachgerechten Entscheidung.
Sie erreichen die Gerichtshilfe unter folgenden Anschriften.
Gerichtshilfe bei den Staatsanwaltschaften:
Bad Kreuznach | John-F.-Kennedy-Str. 17 | 55543 Bad Kreuznach | Tel.: 0671-708 3506 |
Frankenthal | Emil-Rosenberg-Str. 2 | 67227 Frankenthal | Tel.: 06233-803 312 Tel.: 06233-803 246 |
Kaiserslautern | Bahnhofstr. 24 | 67657 Kaiserslautern | Tel.: 0631-3721 268 |
Koblenz | Deinhardpassage 1 | 56068 Koblenz | Tel.: 0261-1307 30885 Tel.: 0261-1307 30888 |
Landau | Marienring 13 | 76829 Landau | Tel.: 06341-22520 |
Mainz | Erthalstr. 2 | 55118 Mainz | Tel.: 06131-586 1016 Tel.: 06131-586 1017 |
Trier | Christophstr. 1 | 54290 Trier | Tel.: 0651-99204 318 Tel.: 0651-99204 319 |
Zweibrücken | Goetheplatz 2 | 66484 Zweibrücken | Tel.: 06332-805 4008 Tel.: 06332-805 4010 |