Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister
Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, auch JuMiKo genannt, ist eine dauerhaft eingerichtete Konferenz der Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Justizressorts der Länder. Zu den jeweils im Frühjahr und Herbst eines Jahres stattfindenden Tagungen sind auch die Bundesministerin oder der Bundesminister der Justiz sowie die Sekretärin oder der Sekretär des Rechtsausschusses des Bundesrates eingeladen.
Für die Justizministerkonferenz können alle Bundesländer Themen zur Beratung anmelden. Die Justizministerkonferenz dient dabei insbesondere der länderübergreifenden Abstimmung von rechtspolitisch bedeutenden Vorhaben. Darüber hinaus bildet die Justizministerkonferenz eine für die Justiz wichtige Plattform des allgemeinen Austausches von aktuellen und/oder wiederkehrenden, die Belange der Justiz des Bundes und der Länder betreffenden Themen. Die Konferenzen werden jeweils im Vorfeld in verschiedenen Fachausschüssen durch Vertreter aller Landesjustizverwaltungen sowie im Rahmen der Konferenz der Justizstaatssekretärinnen und Justizstaatssekretäre der Länder vorbereitet.
Den Vorsitz und die Ausrichtung der Justizministerkonferenz übernehmen die Landesjustizverwaltungen im jährlichen Wechsel. Rheinland-Pfalz hatte zuletzt im Jahr 2017 den Vorsitz der Justizministerkonferenz inne.
Weitere Informationen zur diesjährigen Justizministerkonferenz sowie zu den bei zurückliegenden Konferenzen gefassten Beschlüssen erhalten Sie unter:
https://justiz.de/laender-bund-europa/justizministerkonferenz/index.php;jsessionid=6B9411757E3172EF30A465A0F309A5FC