Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz
Die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz berät die Landesregierung frühzeitig über die ethische, soziale, rechtliche und wirtschaftliche Einordnung neuer Technologien und ihre möglichen Folgewirkungen. Vorsitzender der Bioethik-Kommission ist der Minister der Justiz.
Die Kommission wurde 1986 gegründet, nachdem der rheinland-pfälzische Ministerrat 1985 den Minister der Justiz beauftragt hatte, eine interministerielle Kommission unter Einbeziehung von Sachverständigen verschiedener Fachrichtungen zur Aufarbeitung von Fragen der Bioethik einzuberufen.
Die Kommission, die unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen ist, setzt sich zusammen aus Wissenschaftlern (Ethikern, Theologen, Medizinern, Naturwissenschaftlern, Juristen) sowie aus Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der zuständigen Landesministerien. Zu Einzelthemen werden je nach Bedarf externe Sachverständige gehört.
Aktuell hat die Kommission den Bericht
„Wie wir in Zukunft altern - Ethische und verfassungsrechtliche Dimensionen biomedizinischer Innovationen in der Alternsforschung“
vorgelegt.
Zum Hintergrund:
Die Fortschritte der biomedizinischen Forschung verändern grundlegend das Verständnis des Alterns. Immer deutlicher wird, dass Alterungsprozesse nicht nur beschrieben, sondern in ihren biologischen und sozialen Dimensionen auch gezielt beeinflusst werden können. Damit entstehen bedeutende Perspektiven für Medizin, Ethik und Recht und werfen zugleich neue Fragen nach den Möglichkeiten und Grenzen verantwortbaren Handelns auf. Rheinland-Pfalz verfügt hierbei über eine besondere Ausgangslage: In und um Mainz haben sich international sichtbare Forschungseinrichtungen und Forschungsverbünde etabliert, die Grundlagenforschung, klinische Praxis und wirtschaftliche Translation eng verzahnen.
Zum Bericht:
Der vorliegende Bericht widmet sich einer Vielzahl von Fragen zu ausgewählten Themenfeldern. Er zeigt auf, welche wissenschaftlichen Entwicklungen die Alternsforschung prägen, welche ethischen und rechtlichen Maßstäbe dabei gelten und wie sich Forschung, Politik und Gesellschaft auf die absehbaren Veränderungen einstellen können. Um den Rahmen übersichtlich zu halten, konzentriert sich der Bericht auf eine Auswahl zentraler Fragestellungen. Der Bericht versteht sich dabei ausdrücklich als Orientierungsbeitrag, wie Fortschritt in den Dienst eines gesunden und selbstbestimmten Lebens im Alter gestellt werden kann.
Bisherige Berichte der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz:
- Bericht "Fortpflanzungsmedizin“ vom 18.03.1986.
- Bericht "Humangenetik" vom 24.01.1989.
- Bericht "Gentechnologie" vom 26.06.1990.
- Bericht "Zur ethischen Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für ihre Forschung und deren Folgen" vom 11.09.1995.
- Bericht zur "Präimplantationsdiagnostik – Thesen zu den medizinischen, rechtlichen und ethischen Problemstellungen" vom 20.06.1999.
- Bericht „Stammzellen - Medizinische, ethische und juristische Bewertung der Forschung an humanen embryonalen Stammzellen unter Einbeziehung des Stammzellgesetzes vom 28. Juni 2002“ vom 23.08.2002.
- Bericht „Sterbehilfe und Sterbebegleitung - Ethische, rechtliche und medizinische Bewertung des Spannungsverhältnisses zwischen ärztlicher Lebenserhaltungspflicht und Selbstbestimmung des Patienten“ vom 23.04.2004.
- Bericht „Fortpflanzungsmedizin und Embryonenschutz - Medizinische, ethische und rechtliche Gesichtspunkte zum Revisionsbedarf von Embryonenschutz- und Stammzellgesetz“ vom 12.12.2005.
- Bericht „Gesundheit und Gerechtigkeit - Ethische, soziale und rechtliche Herausforderungen“ vom 30.04.2010.
- Bericht „CRISPR-Genom-Editierung am Menschen“ vom 29.06.2020.
- Bericht “Wie wir in Zukunft altern - Ethische und verfassungsrechtliche Dimensionen biomedizinischer Innovationen in der Alternsforschung” vom 27.01.2026.