Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz
Die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz berät die Landesregierung frühzeitig über die ethische, soziale, rechtliche und wirtschaftliche Einordnung neuer Technologien und ihre möglichen Folgewirkungen. Vorsitzender der Bioethik-Kommission ist der Minister der Justiz Herbert Mertin.
Die Kommission wurde 1986 gegründet, nachdem der rheinland-pfälzische Ministerrat 1985 den Minister der Justiz beauftragt hatte, eine interministerielle Kommission unter Einbeziehung von Sachverständigen verschiedener Fachrichtungen zur Aufarbeitung von Fragen der Bioethik einzuberufen.
Die Kommission, die unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen ist, setzt sich zusammen aus Wissenschaftlern (Ethikern, Theologen, Medizinern, Naturwissenschaftlern, Juristen) sowie aus Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der zuständigen Landesministerien. Zu Einzelthemen werden je nach Bedarf externe Sachverständige gehört.
Aktuelle Befassung zum Thema Alternsforschung
Durch eine in den vergangenen Jahrzehnten angestiegene Lebenserwartung wird die Bevölkerung immer älter. Die Alternsforschung untersucht interdisziplinär mit wissenschaftlichen Methoden das Phänomen des Alterns und beantwortet Fragen, die diese Entwicklung mit sich bringt. Primäres Ziel der Alternsforschung ist es aber nicht, die Grenze der Sterblichkeit in ein noch höheres Alter zu verschieben. Es gilt vielmehr, ein möglichst langes, gesundes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, also die sogenannte Gesundheitsspanne zu verlängern. Das gilt auch für die verschiedenen Ansätze der Alternsforschung, die zum einen auf eine Verlängerung der Lebenserwartung und zum anderen auf ein möglichst gesundes langes und selbstbestimmtes Leben abzielen.
In der Alternsforschung ergeben sich dazu viele zukunftsorientierte Fragen, mit denen sich die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz, die zu dem Thema am 16.01.2024 unter der Leitung von Staatsminister Herbetr Mertin erstmals zusammengetreten ist, interdisziplinär auseinandersetzen soll.
Bisherige Berichte der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz:
- Bericht "Fortpflanzungsmedizin“ vom 18. März 1986.
- Bericht "Humangenetik" vom 24. Januar 1989.
- Bericht "Gentechnologie" vom 26. Juni 1990.
- Bericht "Zur ethischen Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für ihre Forschung und deren Folgen" vom 11. September 1995.
- Bericht zur "Präimplantationsdiagnostik – Thesen zu den medizinischen, rechtlichen und ethischen Problemstellungen" vom 20. Juni 1999.
- Bericht „Stammzellen - Medizinische, ethische und juristische Bewertung der Forschung an humanen embryonalen Stammzellen unter Einbeziehung des Stammzellgesetzes vom 28. Juni 2002“ vom 23. August 2002.
- Bericht „Sterbehilfe und Sterbebegleitung - Ethische, rechtliche und medizinische Bewertung des Spannungsverhältnisses zwischen ärztlicher Lebenserhaltungspflicht und Selbstbestimmung des Patienten“ vom 23. April 2004.
- Bericht „Fortpflanzungsmedizin und Embryonenschutz - Medizinische, ethische und rechtliche Gesichtspunkte zum Revisionsbedarf von Embryonenschutz- und Stammzellgesetz“ vom 12. Dezember 2005,
- Bericht „Gesundheit und Gerechtigkeit - Ethische, soziale und rechtliche Herausforderungen“ vom 30. April 2010.
- Bericht „CRISPR-Genom-Editierung am Menschen“ vom 29. Juni 2020“