Das Landesprüfungsamt für Juristen erstellt von Amts wegen und zeitnah nach Abschluss der mündlichen Prüfung das Zeugnis über die staatliche Pflichtfachprüfung. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Dem Zeugnis wird eine Übersicht über die im Rahmen der mündlichen Prüfung erzielten Einzelnoten beigefügt. Aus dieser geht - sofern zutreffend - auch hervor, dass die Prüfung als Freiversuch abgelegt wurde.

Letzteres kann beim zuständigen Oberlandesgericht als Nachweis im Rahmen der Bewerbung um die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst vorgelegt werden.

Wenn Sie die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung nach der staatlichen Pflichtfachprüfung ablegen, reichen Sie das Original oder eine beglaubigte Abschrift der universitären Schwerpunktbereichsprüfung formlos beim LPA ein. Dann erhalten Sie binnen weniger Tage eine Urkunde über die erste Prüfung per Post. Wer die Urkunde abholen möchte, teilt dies bitte im Anschreiben an das LPA mit, dann wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter nach dem Ausstellen der Urkunde einen Abholtermin telefonisch vereinbaren. Teilen Sie uns zudem etwaige Adress- und Personenstandsänderungen (samt Kopie der Eheurkunde) mit.