Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare (m/w/d)
Der juristische Vorbereitungsdienst wird in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet (§ 6 Abs. 2 Satz 1 JAG). Der Vorbereitungsdienst wird grundsätzlich von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts geleitet, in dessen Bezirk die Ausbildung stattfindet.
Nähere Informationen finden Sie für den Bereich des Oberlandesgerichts Koblenz unter https://olgko.justiz.rlp.de/ausbildung-stellenangebote/referendarausbildung, für den Bereich des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken unter https://olgzw.justiz.rlp.de/ausbildung-beruf/rechtsreferandare