Gerichtsvollzieherordnung für den Einsatz von Informationstechnik

Die geplanten Regelungen der GVO-IT sind bundeseinheitlich abgestimmt und können wie folgt abgerufen werden: 
www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp .

Hinweis:
Die Veröffentlichung dient gegenwärtig der Klarstellung gegenüber den Softwareherstellern, welche Voraussetzungen im späteren Verfahren zur Zulassung einer Software für die elektronische Aktenführung zu erfüllen sein dürften. Ein genauer Zeitpunkt, wann die elektronische Akte nführung in den Gerichtsvollzieherbüros in Rheinland-Pfalz eingeführt werden soll, ist noch nicht bestimmt.