An das Referendarexamen schließt sich der juristische Vorbereitungsdienst an, der in Rheinland-Pfalz oder auch in einem anderen Bundesland abgeleistet werden kann. In Rheinland-Pfalz ist der Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst durch ein Zulassungsverfahren geregelt.

Die Einzelheiten regelt die Landesverordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst vom 13. Dezember 2000 (GVBl. 2000, S. 569), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319). Danach werden bis zu 20 % der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze unter Härtegesichtspunkten zugewiesen. Von den verbleibenden Ausbildungsplätzen werden 60 % nach der Qualifikation und die übrigen nach der seit dem ersten Zulassungsantrag verflossenen Zeit (Wartezeit) vergeben. Weitere Wertungspunkte können nach § 7 Abs. 2 KapVO i.V.m. § 224 a Abs. 4 LBG angerechnet werden.

Anträge auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Rheinland-Pfalz sind an die

Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz
Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz

zu richten. Von dort können Bewerbungsunterlagen angefordert werden. Es wird gebeten, der Anfrage einen frankierten DIN A 5 Umschlag (1,45 € Porto) beizufügen. Sie können die Bewerbungsunterlagen - unter Angabe der vollständigen Anschrift - dort auch per e-Mail anfordern: poststelle.olg@ko.jm.rlp.de oder auf der Internet-Seite des Oberlandesgericht Koblenz unter www.olgko.jm.rlp.de im PDF-Format erhalten.

Einstellungstermine sind jeweils der auf den 01. Mai und 01. November eines jeden Jahres folgende erste Arbeitstag. Der Antrag auf Einstellung muss spätestens acht Wochen vor dem jeweiligen Termin bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts eingegangen sein.

Aufgrund der am 14. Januar 2000 in Kraft getretenen Änderung des § 4 JAG erfolgt die Ausbildung seit dem 01. Mai 2000 in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis; die Höhe der Bezüge ist in der Landesverordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare vom 03. Februar 2000 geregelt, die am 01. Mai 2000 in Kraft getreten ist (GVBl. 2000, 99), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2017, (GVBl. S. 137).

Näheres über den Gang des Vorbereitungsdienstes und die zweite juristische Staatsprüfung finden Sie im

  • Landesgesetz über die Juristische Ausbildung (JAG) vom 23. Juni 2003 (GVBl. S. 116, BS 315-1)
  • Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) vom 1. Juli 2003 (GVBl. S. 523)