Ehrenamt in der Justiz

Die Förderung des Ehrenamts sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Ausübung eines Ehrenamts sind ein Schwerpunkt für die rheinland-pfälzische Landesregierung.

Das Faltblatt zum "Ehrenamt in der Justiz" können Sie hier herunterladen.

Ein funktionierendes Gemeinwesen ist heute ohne das Engagement der vielen ehrenamtlich tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht mehr denkbar. Dies gilt in besonderer Weise auch für die Justiz. Auch hier ist das Ehrenamt ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Rechtspflege, der in einer Vielzahl von Gesetzen seinen Niederschlag findet.

In Rheinland-Pfalz engagieren sich über 5000 Personen bei den Gerichten als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter, als Schöffin oder Schöffe sowie als Schiedsleute im Bereich des Strafvollzugs und der Strafentlassenenhilfe.

Der weit überwiegende Teil der Betreuungen wird ehrenamtlich geleistet. Allgemeine Informationen finden Sie unter www.wir-tun-was.de. Es gibt innerhalb der Justiz vielfältige Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement.

Im Bereich der Rechtsprechung wirken in allen Gerichtsbarkeiten - der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit - ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Entscheidungsfindung mit. Diese Richterinnen und Richter werden auch als Beisitzerinnen und Beisitzer bezeichnet; im Bereich der Strafgerichtsbarkeit heißen sie Schöffinnen und Schöffen. Die Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre. Verlängerungen sind möglich.

Als ehrenamtliche Richterin oder als ehrenamtlicher Richter haben Sie eine wichtige Brückenfunktion zwischen den Berufsrichterinnen und -richtern, den Menschen vor Gericht und der Bevölkerung. Sie bringen Ihre Lebenserfahrung wie auch Ihre Wertvorstellungen in den Entscheidungsprozess mit ein und wirken damit an der Gestaltung des Rechtsstaates mit. Auch auf den Gebieten des Handelsrechts und der Fachgerichtsbarkeiten profitiert die Justiz von den Berufserfahrungen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Diese tragen mit dazu bei, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Justiz zu stärken. Für das Schöffenamt gibt es festgelegte fünfjährige Amtszeiten. Benennungen sind erst wieder für die neue Amtszeit möglich.

Für das Schöffenamt gibt es festgelegte fünfjährige Amtszeiten. Benennungen sind erst wieder für die neue Amtszeit möglich. Falls Sie sich für das Ehrenamt der Schöffin bzw. des Schöffen interessieren, empfehlen wir, den Leitfaden für Schöffinnen und Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit zu lesen. Gerne können Sie sich auch an das Ihrem Wohnort nächstgelegene Amts- oder Landgericht wenden.
Die Gerichte des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie unter https://justiz.rlp.de/de/gerichte/.

Wenn für Sie ein Engagement als Beisitzerin bzw. Beisitzer bei einem der Fachgerichte in Betracht kommt, wenden Sie sich bitte an das betreffende Gericht bzw. den entsprechenden Berufsverband. Für die Auswahl der jeweiligen Beisitzerinnen und Beisitzer gibt es in der Regel ein bestimmtes Auswahlverfahren.

In Rheinland-Pfalz sind ehrenamtliche Schiedsfrauen und Schiedsmänner tätig. Diese Menschen übernehmen in bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Fällen die Rolle der Schlichterin / des Schlichters. Mit ihrem Einsatz ersparen sie den streitenden Parteien häufig den kostspieligeren Weg vor ein Gericht. Gerade dort, wo Menschen nach einem Konflikt weiterhin miteinander auskommen müssen, zum Beispiel als Nachbarn, ist eine außergerichtliche Streitbeilegung häufig der bessere Weg.

Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie in der Schiedsamtsordnung.
Nähere Informationen finden Sie auch in der Broschüre Schlichten ist besser als Richten - Was Sie über Schiedsfrauen und Schiedsmänner wissen sollten.

Die Wiedereingliederung von Gefangenen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dabei kommt dem Ehrenamt für die Resozialisierung von Gefangenen eine besondere Bedeutung zu. Die Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement im Justizvollzug sind vielfältig: 

a) Ehrenamt im Justizvollzug 

Ehrenamtliche Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer ergänzen die Arbeit der hauptberuflich im Justizvollzug tätigen Bediensteten. Viele Gefangene benötigen eine Gesprächspartnerin oder einen Gesprächspartner, die oder der ihnen zuhört, sie akzeptiert und auf ihre Probleme eingeht. Zum Spektrum der Tätigkeit gehören aber auch die Begleitung bei Ausgängen oder auch persönliche Hilfestellungen, z.B. bei der Suche nach einem Arbeitsplatz für die Zeit nach der Entlassung oder bei Behördengängen, und vieles andere mehr. 

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Ehrenamtliche Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer in Justizvollzugseinrichtungen 

b) Anstaltsbeirat 

Bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes wird jeweils ein Anstaltsbeirat gebildet, der als Mittler zwischen Anstalt und Öffentlichkeit agiert. Die Mitglieder des Beirats, die in ihrer Zusammensetzung wichtige gesellschaftliche Bereiche repräsentieren sollen, wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen die Anstaltsleitung durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach deren Entlassung. 

Die Ernennung der Beiräte erfolgt auf der Grundlage des Landesjustizvollzugsgesetzes durch das Ministerium der Justiz. Die Amtsperiode beträgt 3 Jahre. Eine erneute Ernennung ist möglich.

Die Bewährungshilfe, die zu den Sozialen Diensten der Justiz gehört, nimmt eine überaus wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahr. Hierzu gehört nicht nur die unmittelbare Arbeit mit den Verurteilten. Durch ihre Arbeit leistet die Bewährungshilfe auch einen unentbehrlichen Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung vor neuen Straftaten. Resozialisierung der Verurteilten und Schutz der Allgemeinheit vor neuen Straftaten sind daher keine Gegensätze, sondern zwei Seiten einer Medaille. 

Auch im Bereich der Bewährungshilfe nehmen wir gerne das ehrenamtliche Engagement interessierter Bürgerinnen und Bürger an. 

Ein Mitwirken ist insbesondere bei den Initiativen oder Aktionen der Vereine der freien Straffälligenhilfe möglich. Informationen finden Sie in der oben genannten Broschüre über die Straffälligenhilfe. Diese Broschüre enthält neben der Darstellung der einzelnen Arbeitsschwerpunkte und Projekte auch viele Adressen bzw. die Namen oder Telefonnummern der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Vereine.

Für die Justiz von wachsender Bedeutung ist die ehrenamtliche rechtliche Betreuung von Menschen, die ihre Rechtsgeschäfte nicht mehr selbst wahrnehmen können. In Rheinland-Pfalz werden ca. 64.000 Betreuungen geführt und etwa 70 % davon durch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen die Ehepartnerin oder der Ehepartner oder sonstige nahe Angehörige oder Personen aus dem engeren Freundeskreis in erster Linie diese Aufgabe übernehmen. In nicht wenigen Fällen fehlen jedoch entsprechende familiäre Strukturen oder Interessenkonflikte sind möglich, sodass eine Betreuung durch Dritte erforderlich wird.