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Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz

Opferschutz in Rheinland-Pfalz

Opfer von Straftaten sind zahlreichen Belastungen und Ängsten ausgesetzt. Im Laufe der Jahre hat der Gesetzgeber viel unternommen, um die Rechtstellung dieser Menschen zu verbessern. Opferanwälte und Videovernehmung sind nur zwei Beispiele für die Stärkung der Position des Opfers in Strafverfahren.

Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz ist ein weiteres wesentliches Element, die Unterstützung für Opfer von Straftaten auszubauen. In manchen Fällen geraten Menschen durch eine Straftat in wirtschaftliche Not. In solchen Notlagen kann die Landesstiftung helfen.

Aufgabe der Stiftung ist es, vor allem Opfern von Straftaten ergänzende finanzielle Hilfe zu leisten. Sie soll zur Linderung von Notlagen beitragen, wenn diesen Menschen nicht auf andere Weise geholfen werden kann. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung besteht allerdings nicht. Mit der Stiftung sollen Lücken im geltenden gesetzlichen Entschädigungssystem geschlossen werden. Denn das Opferentschädigungsgesetz sieht zum Beispiel keine staatlichen Leistungen vor, wenn Delikte fahrlässig begangen oder Straftaten im Ausland verübt worden sind. Dies kann für die Betroffenen zusätzliche Probleme bringen. Hier kann die Stiftung Abhilfe schaffen.

Zudem gehört zu den Aufgaben der Landesstiftung, gemeinnützige Organisationen, die sich für die Betreuung von Opfern einer Straftat engagieren, zu unterstützen. Die Stiftung tritt also nicht in Konkurrenz zu bewährten Hilfsorganisationen. Gerade bei der psycho-sozialen Betreuung kann und will die Stiftung nicht auf die verdienstvolle Mitarbeit der überwiegend ehrenamtlichen Helfer verzichten. In enger Kooperation mit diesen bewährten Einrichtungen kann das Angebot sinnvoll ergänzt werden.

 

Die Stiftung hilft Privatpersonen, die in Rheinland-Pfalz wohnen oder wenn die Straftat in Rheinland-Pfalz begangen worden ist. Gegebenenfalls kann die Hilfe auch Hinterbliebenen eines Opfers gewährt werden. Die Tatzeit muss nach dem 14. Januar 2002 liegen.

Die Stiftung hilft in finanziellen Notlagen, wenn kein eigenes Vermögen vorhanden oder einsetzbar ist, und Schadensersatzansprüche gegen den Täter oder Dritte nicht verwirklicht werden können.

Die Stiftung hilft durch eine einmalige finanzielle Zuwendung. Im Einzelfall soll die Zuwendung 5000 Euro nicht überschreiten. Ersatz für Schmerzensgeld oder für Verdienstausfall wird nicht geleistet.

Das Kuratorium der Stiftung hat zur deren Vertretung folgenden Vorstand bestellt:

  • Christian Mittelhausen, Vorsitzender des Vorstands
    c/o Ministerium der Justiz,
    Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz
  • Ulrike Müller-Rospert, stellvertretende Vorsitzende des Vorstands
    c/o Ministerium der Justiz,
    Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz
  • Manfred Müller, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands
    c/o Ministerium der Justiz,
    Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz

Vorsitzender des Kuratoriums ist Minister Herbert Mertin, Ministerium der Justiz, Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz.

Bitte lesen Sie sich zunächst die Satzung und die Zuwendungsrichtlinien genau durch.

- Satzung

- Zuwendungsrichtlinien

Füllen Sie dann das nachstehende Antragsformular vollständig aus

- Antragsformular

und senden dieses entweder mit Hilfe des Buttons am Dokumentenende, per Mail an stiftung.opferschutz(at)jm.rlp.de oder per Post eigenhändig unterschrieben sowie mit den gegebenenfalls beizufügenden Anlagen an

Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz

Sollten weitere Angaben und/oder Angaben erforderlich werden, wird sich die Geschäftsstelle der Stiftung an Sie wenden. Von dort erhalten Sie später auch alle weiteren Informationen und Schreiben.

Bei ergänzenden Fragen wenden Sie sich bitte an die

Geschäftsstelle der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz
Ministerium der Justiz
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz
Telefon: 06131/16-4881
E-Mail: Stiftung.Opferschutz(at)jm.rlp.de
Internet: www.jm.rlp.de

 

Geschäftsbericht der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz für das Jahr 2019

 

Wichtige Dokumente

Satzung

Zuwendungsrichtlinien

Antragsformular

Flyer

Ansprechpartner

© JM RLP

Geschäftsstelle der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz
Ministerium der Justiz
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz
Telefon: 06131/ 16- 4881
E-Mail: Stiftung.Opferschutz(at)jm.rlp.de
Internet: www.jm.rlp.de

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