Zwei Richterinnen, ein Richter und eine Protokollantin an der Richterbank während einer Sitzung

Gerichte

Die zentrale Aufgabe der Gerichte besteht in der Rechtsprechung.
Man unterscheidet zwischen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, zu welcher die Amts-, die Land- und die Oberlandesgerichte zählen, und der Fachgerichtsbarkeit. Die Fachgerichtsbarkeit besteht wiederum aus den Arbeits-, den Finanz-, den Sozial- und den Verwaltungsgerichten. Das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz ist der Verfassungsgerichtshof: Er wacht darüber, dass die Verfassung von Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz eingehalten wird.
 

Ordentliche Gerichte

Oberlandesgerichte

Landgerichte

Amtsgerichte

Fachgerichte

Verwaltungsgerichte

Arbeitsgerichte

Sozialgerichte

Finanzgericht