Sozialdienst der Justiz

Die Bewährungshilfe gehört wie die Führungsaufsicht und  die Gerichtshilfe zum Sozialdienst der Justiz.
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Aufgaben dieses Dienstes durch das Landesgesetz über den Sozialdienst der Justiz vom 26. September 2000 geregelt.

Die Aufgaben des Sozialdienstes der Justiz werden in der Regel hauptamtlich von staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen wahrgenommen, die ein Fachhochschulstudium absolviert haben. Im Einzelfall kann das Gericht auch eine ehrenamtliche Bewährungshelferin oder einen ehrenamtlichen Bewährungshelfer bestellen.

Die Führungsaufsichtsstellen werden in Rheinland-Pfalz von Richterinnen und Richtern geleitet. 

Bewährungshilfe und Führungsaufsicht unterstehen der Aufsicht der Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte. 

Eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer wird vom Gericht bestellt, wenn die Verbüßung einer Jugend- oder Freiheitsstrafe oder die Vollstreckung des Restes einer Jugend- oder Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Bei einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht ist die Unterstellung zwingend. Die gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich aus den §§ 56-58 Strafgesetzbuch sowie den §§ 21-30, 88 und 113 Jugendgerichtsgesetz.
 
Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer stehen Verurteilten durch ein System von betreuenden und kontrollierenden Maßnahmen hilfreich zur Seite. Sie unterstützen insbesondere bei der Gestaltung der grundsätzlichen Lebensbedingungen wie Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche, Regelung finanzieller Probleme, Vermittlung in weitergehende therapeutische Hilfen (z.B. Sucht- oder Sexualtherapie) sowie Beratung und Unterstützung bei allen erkennbaren persönlichen Problemen. Hierzu gehört auch die Aufarbeitung der Folgen der Straftat. Darüber hinaus hat die Bewährungshilfe aber auch die auferlegten Auflagen und Weisungen zu überwachen, die das Gericht den Verurteilten auferlegt hat. Dem Gericht ist regelmäßig über die Lebensführung der Verurteilten zu berichten.

Für Verurteilte, die im Rahmen der Führungsaufsicht nach den §§ 68 ff Strafgesetzbuch der Bewährungshilfe unterstellt wurden, gelten für die Betreuung die gleichen Bedingungen, wie oben beschrieben.

Neben der Einzelbetreuung bietet die Bewährungshilfe in Zusammenarbeit mit den Vereinen der Bewährungs- und Straffälligenhilfe auch Projektarbeit- und Gruppenarbeit an. Dies sind insbesondere Wohn- und Beschäftigungsprojekte, aber auch soziale Trainingskurse, Anti-Aggressions-Training und freizeitpädagogische Angebote.

Detaillierte Angaben hierzu finden Sie unter der Broschüre “Straffälligenhilfe auf neuen Wegen" ebenfalls auf dieser Homepage.

 
In Rheinland-Pfalz sind derzeit rund 120 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer tätig. Nähere Angaben über Zuständigkeiten und Sprechstunden erfahren Sie über die nachstehenden Adressen und Telefonnummern. 

Bewährungshilfe bei dem Landgericht:

Bad KreuznachDürerstr. 16
(Seiteneingang vom Justizzentrum)
55543 Bad KreuznachTel.: 0671-708 1900
FrankenthalBahnhofstr. 33
(Eingang Welschgasse 8)
67227 FrankenthalTel.: 06233-80 1136 
Tel.: 06233-80 102
KaiserslauternJustizzentrum,
(Eingang Glockenstr. 76)
67655 KaiserslauternTel.: 0631-3721-192
KoblenzKastorhof 256068 KoblenzTel.: 0261-102 0
LandauReiterstr. 16
(Eingang Friedrich-Ebert-Str.)
76829 LandauTel.: 06341-22703
MainzHindenburgstr. 855118 MainzTel.: 06131-141 4501
TrierSchönbornstr. 1b54295 TrierTel.: 0651-466 2220
Tel.: 0651-466 2310
ZweibrückenGoetheplatz 466484 ZweibrückenTel.: 06332-805 0

 

Die Gerichtshilfe gehört wie die Bewährungshilfe und Führungsaufsicht zum Sozialdienst der Justiz. Sie ist organisatorisch den Staatsanwaltschaften zugeordnet und untersteht somit der Aufsicht der Leiterinnen und Leiter der jeweiligen Staatsanwaltschaften.

Die Aufgaben der Gerichtshilfe werden in der Regel hauptamtlich von staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen wahrgenommen.

Die Gerichtshilfe kann von Staatsanwaltschaften und Gerichten in jedem Stadium eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahren eingeschaltet werden. Rechtliche Grundlagen sind die Bestimmungen der §§ 160 Abs. 3 und 463d Strafprozessordnung.

Aufgabe der Gerichtshilfe ist insbesondere die Ermittlung der persönlichen Verhältnisse sowie der Ursachen und Beweggründe für das strafbare Verhalten bei beschuldigten bzw. angeklagten Erwachsenen oder nach allgemeinem Strafrecht verurteilten Personen. Sie ermittelt bei den Betroffenen ggf. auch zu deren Einstellung zur Tat, zur Schuldeinsicht, zum Nachtatverhalten sowie deren Bereitschaft zu einer Schadenswiedergutmachung.

Die Gerichtshilfe kann auch beauftragt werden, bei Tatopfern deren persönliche Situation sowie die bei ihnen durch die Tat verursachten Folgen zu ermitteln.

Bei Bedarf können entsprechende Hilfsangebote vermittelt werden.

Die Gerichtshilfe führt zur Gewinnung der Erkenntnisse Gespräche mit den Betroffenen, ggf. auch mit Angehörigen, Ärzten, Mitarbeitern von Behörden und sonstigen Personen.

Die Gerichtshilfe arbeitet auftragsbezogen und unparteiisch. Sie hat alle Umstände zu berücksichtigen, gleich ob sie sich zu Gunsten oder zu Lasten von Betroffenen auswirken können. Dies kann für die Strafzumessung, die Strafaussetzung zur Bewährung und die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung von Bedeutung sein (§ 46 Strafgesetzbuch) und dient der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht als Grundlage zur Vorbereitung einer sachgerechten Entscheidung.

Sie erreichen die Gerichtshilfe unter folgenden Anschriften.

Gerichtshilfe bei den Staatsanwaltschaften:

Bad KreuznachJohn-F.-Kennedy-Str. 1755543 Bad KreuznachTel.: 0671-708 3506
FrankenthalEmil-Rosenberg-Str. 267227 FrankenthalTel.: 06233-803 312
Tel.: 06233-803 246
KaiserslauternBahnhofstr. 2467657 KaiserslauternTel.: 0631-3721 268
Koblenz   Deinhardpassage 156068 KoblenzTel.: 0261-1307 30885
Tel.: 0261-1307 30888
LandauMarienring 1376829 Landau

Tel.: 06341-22520
Tel.: 06341-22524
Tel.: 06341-22574

MainzErthalstr. 255118 MainzTel.: 06131-586 1016
Tel.: 06131-586 1017
TrierChristophstr. 154290 TrierTel.: 0651-99204 318
Tel.: 0651-99204 319
ZweibrückenGoetheplatz 266484 ZweibrückenTel.: 06332-805 4008
Tel.: 06332-805 4010