Materialien zum elektronischen Examen
Demoportal
Um sich mit der bei der elektronischen Prüfung eingesetzten Software vertraut zu machen, steht Ihnen ein Demoportal zur Verfügung.
Den Texteditor können Sie so oft ausprobieren wie Sie möchten. Dort erfolgte Eingaben werden nicht gespeichert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Geschriebene als pdf-Datei zu speichern und auszudrucken. Aus technischen Gründen kann das Demoportal aktuell nur über den Chrome Browser genutzt werden. Nach Aufruf der Seite erscheint ein Begrüßungstext, der auch auf ein Übungsportal für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare verweist. Dieses Übungsportal steht Ihnen nicht zur Verfügung. Es unterscheidet sich im Wesentlichen vom Demoportal lediglich darin, dass die Bearbeitung dort gespeichert werden kann.
Eine Erläuterung zu den Werkzeugen im Texteditor finden Sie auf dieser Seite weiter oben.
Elektronische zweite juristische Staatsprüfung
Nachdem die Erfahrungen mit der elektronischen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung im Oktober 2021 (Mainz) und im April 2022 (Mainz und Frankenthal) insgesamt zufriedenstellend sind, kann der Pilotprojektstatus des elektronischen Examens beendet und dieses dauerhaft etabliert werden. Die Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung werden weiterhin elektronisch angefertigt werden können, wobei bereits ab dem kommenden Herbsttermin 2022 mit Trier ein dritter Standort für die elektronische Anfertigung angeboten werden wird. Die wahlweise handschriftliche Anfertigung der Aufsichtsarbeiten wird weiterhin möglich sein. In Koblenz und Zweibrücken werden weiterhin die Aufsichtsarbeiten ausschließlich handschriftlich angefertigt werden können. Weitere elektronische Standorte können nicht finanziert werden.