Gerichte
Die zentrale Aufgabe der Gerichte besteht in der Rechtsprechung.
Man unterscheidet zwischen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, zu welcher die Amts-, die Land- und die Oberlandesgerichte zählen, und der Fachgerichtsbarkeit. Die Fachgerichtsbarkeit besteht wiederum aus den Arbeits-, den Finanz-, den Sozial- und den Verwaltungsgerichten. Das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz ist der Verfassungsgerichtshof: Er wacht darüber, dass die Verfassung von Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz eingehalten wird.
Ordentliche Gerichte
Oberlandesgerichte
Landgerichte
Amtsgerichte
Fachgerichte
Verwaltungsgerichte
Arbeitsgerichte
Sozialgerichte
Finanzgericht