Der personelle Wechsel an der Spitze des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken wurde heute endgültig vollzogen: Bernhard Thurn erhielt in Mainz aus den Händen von Justizstaatssekretär Philipp Fernis die Ernennungsurkunde zum Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken. Sein Vorgänger Willi Kestel war bereits zum 31. Mai 2016 aus dem Amt geschieden.
„Auch wenn Sie nun bereits für einige Wochen Ihren Ruhestand genießen konnten, möchte ich heute die Gelegenheit nutzen, Ihnen für Ihre langjährige Tätigkeit in Diensten der rheinland-pfälzischen Justiz, zuletzt als Präsident des Oberlandesgerichts, meine persönliche Anerkennung auszusprechen. Für die konstruktive Zusammenarbeit danke ich Ihnen von Herzen und verbinde dies mit den besten Wünschen für Ihre Zukunft“, so Fernis.
Sein Nachfolger Bernhard Thurn war zuletzt als Leiter der Abteilung Justizverwaltung im Ministerium der Justiz eingesetzt und damit in der zentralen verantwortlichen Position der Aufsichtsbehörde für den gesamten Geschäftsbereich der Justiz. Mit der Übernahme der Leitung des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken kehrt er von dort ab sofort in die Praxis zurück.
Staatssekretär Fernis wünschte ihm für seine neue Aufgabe viel Glück und Erfolg. „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen in dieser Position und gratuliere Ihnen zur Übernahme dieses herausragenden Amtes. Als Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts übernehmen Sie Verantwortung für den gesamten Südbezirk der rheinland-pfälzischen Gerichtsbarkeit. Für diese neue Aufgabe und die damit verbundenen besonderen Anforderungen wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand, Gesundheit, aber auch persönliche Zufriedenheit“, so Fernis.
Information:
Willi Kestel trat 1979 bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein in den Dienst der rheinland-pfälzischen Justiz. Nach Stationen bei dem Amtsgericht Kaiserslautern, dem Landgericht Frankenthal (Pfalz), dem Landgericht Kaiserslautern, dem Amtsgericht und dem Landgericht Landau in der Pfalz wurde er im August 1985 zum Richter am Landgericht bei dem Landgericht Landau in der Pfalz ernannt. Ab Februar 1990 wurde er zunächst an das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken abgeordnet. Ab November 1990 folgte die Abordnung an das Ministerium der Justiz in Mainz. Im Februar 1991 wurde Willi Kestel zum Richter am Oberlandesgericht bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken (unter Aufrechterhaltung der Abordnung an das Justizministerium) ernannt. Nach einer Tätigkeit am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken von April 1993 an, übernahm Willi Kestel im Mai 1995 das Amt des Präsidenten des Landgerichts Kaiserslautern, bevor er ab Oktober 2005 Präsident des Landgerichts Mainz wurde. Von März 2009 an, bis zum Eintritt in den Ruhestand am 1. Juni 2016, war Willi Kestel Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken.
Bernhard Thurn trat 1994 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach Stationen bei den Landgerichten Mainz, Koblenz und bei dem Amtsgericht Altenkirchen folgte im Mai 1996 eine mehrjährige Abordnung an das Landgericht Gera in Thüringen. Im November 1999 kehrte er zum Landgericht Koblenz zurück und wurde im November 1999 zum Richter am Landgericht in Koblenz ernannt. Von Juni 2006 bis Februar 2009 war Bernhard Thurn an das Ministerium der Justiz abgeordnet; von März 2009 bis Juni 2010 an die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union in Berlin. Die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht in Koblenz erfolgte im April 2009. Nach einer erneuten Abordnung an das Ministerium der Justiz ab Juni 2010 wurde Bernhard Thurn im Mai 2011 nach dort unter Ernennung zum Leitenden Ministerialrat versetzt und war als Personalreferent zugleich stellvertretender Abteilungsleiter. Im November 2011 wurde er Zentralabteilungsleiter; im Mai 2012 erfolgte die Ernennung zum Ministerialdirigenten. Mit dem heutigen Tag wurde Bernhard Thurn zum Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken ernannt.