Bessere Arbeitsbedingungen - optimierte Sicherheit: Soziale Dienste der Justiz neu ausgerichtet

Mit der Verordnung über die Einrichtung von Aufsichtsstellen bei der Führungsaufsicht hat das Justizministerium nun einen Schlusspunkt unter die Reform der Sozialen Dienste in Rheinland-Pfalz gesetzt: „Die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz können sich sicher fühlen. Bereits während der Inhaftierung, bei dem Übergang in die Freiheit, aber auch nach der Entlassung gewährleisten die sozialen Dienste der Justiz eine durchgehende Betreuung straffälliger Menschen im Rahmen eines gut funktionierenden Netzwerks. Zur Optimierung dieser wertvollen Arbeit haben wir das Übergangsmanagement von der Haft in die Freiheit bedarfsorientiert angepasst. Wir haben die Aus- und Fortbildung wie Supervision des Personals überarbeitet, eine zeitgemäße Software für den Vollzug entwickelt und der Arbeit der Führungsaufsichtsstellen eine neue Struktur gegeben. Die sozialen Dienste der Justiz innerhalb des Vollzugs, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind damit hervorragend für die Zukunft aufgestellt. Sie leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Verminderung von Rückfälligkeit in strafbares Verhalten“, erklärte Justizminister Prof. Dr. Gerhard Robbers. 

Ein Kernprojekt der Neuorganisation war die Weiterentwicklung des bereits während der Inhaftierung ansetzenden Übergangsmanagements. Gefangene werden bereits frühzeitig in die Unterstellung unter Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht übergeleitet. Klare Vorgaben bestimmen, - was - wann – durch wen - zu veranlassen ist. Dies erleichtert den Übergang von der Haft in die Freiheit wesentlich. Insbesondere bei besonderen Gewalt- und Sexualstraftätern besteht eine obligatorische Verpflichtung der Bewährungshilfe, sich frühzeitig in die Vorbereitungen der Entlassung einzubringen und schon während der Haft Kontakt zu ihren späteren Probandinnen und Probanden aufzunehmen. 

Weitere neue Regelungen betreffen die Aus- und Fortbildung des Personals:

Zur Vorbereitung einer Verbeamtung sind zwei jeweils zweiwöchige Ausbildungsabschnitte zu absolvieren. Der zweite Abschnitt wird im Rahmen von Hospitation bei den sozialen Diensten der jeweils anderen Fachbereiche absolviert, so dass die Betroffenen alle Berufszweige der sozialen Arbeit in der Justiz – Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Sozialdienst im Justizvollzug – kennen lernen . Ergänzt werden diese Maßnahmen durch ein fachbereichsübergreifendes Konzept im Bereich der Fortbildung und Supervision. 

Eine neue IT-Fachanwendung für den Justizvollzug ist eingeführt. Die Einführung eines neuen Programms für den Bereich der Bewährungshilfe ist in Vorbereitung. Hiermit wird  ein vernetztes Arbeiten und ein reibungsloser Datenaustausch maßgeblich erleichtert.. 

Last but not least: Im Ministerium wurden die Zuständigkeiten über die sozialen Dienste der Justiz in der Strafvollzugsabteilung gebündelt und mit der Zuständigkeit für das Übergangsmanagement des Vollzugs in einem Referat zusammen geführt. Mit diesem Schritt wurde die Fach- und Beratungskompetenz gestärkt und unnötige Überschneidungen vermieden. 

Im Bereich der Führungsaufsicht werden die bislang bei jedem der acht Landgerichte angesiedelten Führungsaufsichtsstellen neu strukturiert. Damit wird auch einem Bedürfnis der Praxis zur Qualitätsverbesserung entsprochen. Künftig werden vier Führungsaufsichtsstellen den Landgerichten Frankenthal (Pfalz), Koblenz, Mainz und Trier zugeordnet sein.

„Neben der räumlichen Veränderung und zahlenmäßigen Reduzierung haben wir den Aufgabenzuschnitt neu verteilt: Wir setzen in den Führungsaufsichtsstellen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter ein, die künftig Aufgaben wahrnehmen, die nicht explizit der Leitung zugeschrieben sind. Damit werden die Richterinnen und Richter, denen bislang die Leitung der Führungsaufsichtsstellen oblag, von einem Teil der Aufgaben entlastet“, so der Minister. „Wir sehen in dieser Organisation einen Zuwachs an sozialarbeiterischer Kompetenz in den Führungsaufsichtsstellen, der mit dem gesetzlichen Aufgabenkatalog der Stellen korrespondiert“. 

Die Reform der Führungsaufsicht setzt nun einen Schlussstein unter die in dieser Legislaturperiode vorgenommene Gesamtreform. „Für den lebhaften Entwicklungsprozess rund um die Reform unserer sozialen Dienste möchte ich mich bei allen Mitwirkenden, die diese Weiterentwicklung aktiv begleitet haben, herzlich bedanken“, so Robbers.  

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