Justizminister Herbert Mertin hat am heutigen Heiligabend die Jugendstrafanstalt (JSA) Wittlich besucht. Mit dem alljährlichen Weihnachtsbesuch einer Justizvollzugseinrichtung des Landes führt er eine Tradition fort, die er im Jahr 1999 eingeführt hat.
Bei seiner Ansprache gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betonte der Minister: „In der Öffentlichkeit wird häufig übersehen, dass nicht nur bei der Polizei oder in Krankenhäusern, sondern genauso in unseren Justizvollzugseinrichtungen die Arbeit nie stillsteht. Größere Beachtung findet unser Vollzug leider oft nur dann, wenn die Dinge ausnahmsweise einmal nicht so laufen, wie sie es sollen. Dabei kümmern Sie sich an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag im Schichtbetrieb um die Sicherheit in der Anstalt und um alle Anliegen der Gefangenen. Und der heutige Heiligabend ist keine Ausnahme.“
Der Minister bedankte sich bei Philipp Stahlhacke, der die JSA seit dem 1. Juli 2024 leitet, sowie bei den anwesenden Bediensteten und überreichte kleine Geschenke: „Dass Sie heute Ihre Dienstpflichten erfüllen und nicht im Kreise Ihrer Familien und Angehörigen sein können, bedarf der besonderen Anerkennung. Denn allen anderen ermöglichen Sie damit ein ruhiges Weihnachtsfest. Für Sie, lieber Herr Stahlhacke, ist es das erste Weihnachten als neuer Leiter der JSA. Dass auch Sie heute mit anpacken, zeigt mir, dass Sie Ihre neue Funktion im wahrsten Sinne vorbildlich ausüben. Wie mir zu Ohren gekommen ist, gilt das Gleiche übrigens auch für den 31. Dezember. Am letzten Tag des Jahres soll erneut der sogenannte Silvesterlauf der inhaftierten Jugendlichen stattfinden, für den Sie sich nicht nur eingesetzt haben, sondern an dem Sie selbst auch als Läufer teilnehmen werden. Ich danke Ihnen und allen Ihren Kolleginnen und Kollegen von Herzen für Ihren Einsatz und wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes Fest und alles Gute für das kommende Jahr 2025!“
Information:
Die Jugendstrafanstalt (JSA) Wittlich ist eine von zwölf Justizvollzugseinrichtungen und eine der beiden Jugendstrafanstalten in Rheinland-Pfalz.
Die JSA Wittlich ist zuständig für den Vollzug von Jugendstrafe an männlichen Gefangenen im Alter von 14 bis 24 Jahren, sofern das 21. Lebensjahr zum Tatzeitpunkt nicht vollendet war. Voraussetzung der Zuständigkeit der JSA Wittlich ist zudem, dass die Jugendstrafgefangenen nach dem Vollzugs- und Eingliederungsplan für längere schulische oder berufliche Qualifizierungsmaßnahmen (Berufsausbildung, Hauptschulabschlusskurs) vorgesehen sind. Weiter ist die JSA Wittlich zuständig für den Vollzug von Untersuchungshaft an männlichen Gefangenen zwischen 14 und unter 21 Jahren aus dem Landgerichtsbezirk Trier. Sie ist zudem die zentrale Aufnahme- und Diagnoseeinrichtung für alle männlichen Jugendstrafgefangenen aus dem Land Rheinland-Pfalz und darüber hinaus auch zentral zuständig für den offenen Vollzug. Die Anstalt verfügt über 77 Haftplätze im geschlossenen Vollzug, die sich auf 7 Wohngruppen verteilen. Für den offenen Vollzug besteht eine Belegungsfähigkeit von 7 Haftplätzen im Freigängerhaus.
Die Konzeption des rheinland-pfälzischen Jugendstrafvollzugs basiert auf der festen Überzeugung, dass die Sozialisierung junger Straftäterinnen und Straftäter die beste Möglichkeit der Prävention gegen neue Straftaten darstellt und damit auch eine wirkungsvolle Maßnahme des Opferschutzes ist.
Weitere Informationen über die JSA Wittlich finden Sie unter: https://jsawt.justiz.rlp.de/wir-ueber-uns/geschichte