| Bioethik-Kommission

Bioethik-Kommission des Landes nimmt Arbeit zum Thema Alternsforschung auf

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bioethik-Kommission am Tisch

Unter dem Vorsitz von Staatsminister Herbert Mertin fand heute im Mainzer Justizministerium die konstituierende Sitzung der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz zum Thema Alternsforschung statt.

Durch eine in den vergangenen Jahrzehnten angestiegene Lebenserwartung wird die Bevölkerung immer älter. Die Alternsforschung untersucht interdisziplinär mit wissenschaftlichen Methoden das Phänomen des Alterns und beantwortet Fragen, die diese Entwicklung mit sich bringt. Primäres Ziel der Alternsforschung ist es aber nicht, die Grenze der Sterblichkeit in ein noch höheres Alter zu verschieben. Es gilt vielmehr, ein möglichst langes, gesundes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, also die sogenannte Gesundheitsspanne zu verlängern.

Justizminister Herbert Mertin erklärte hierzu: „Ich freue mich, dass sich die hochrangig besetzte Bioethik-Kommission des Landes nach einer pandemiebedingten Pause wieder einem spannenden Thema widmen wird. Nur mit Hilfe unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kann es uns gelingen, Fragestellungen und Probleme der Gegenwart für die Zukunft zu lösen. Dabei ist es wichtig, dass wissenschaftliche Fragen ohne Vorbehalte betrachtet und untersucht werden. Das gilt auch für die verschiedenen Ansätze der Alternsforschung, die zum einen auf eine Verlängerung der Lebenserwartung und zum anderen auf ein möglichst gesundes langes und selbstbestimmtes Leben abzielen. In der Alternsforschung ergeben sich dazu viele zukunftsorientierte Fragen, mit denen sich die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz nun interdisziplinär auseinandersetzen soll. Unser Ziel ist es, dabei zu helfen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz ein hohes Alter bei guter Gesundheit erreichen können.“

Seit den 1980er-Jahren berät die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz unter Leitung des Justizministers die Landesregierung frühzeitig über die ethische, soziale, rechtliche und wirtschaftliche Einordnung neuer Technologien und ihre möglichen Folgewirkungen. Die Kommission, die unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen ist, setzt sich aus circa 25 Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft, der Wirtschaft, den Gewerkschaften und den zuständigen Landesministerien zusammen. Durch die breite Zusammensetzung der Kommission wird gewährleistet, dass eine plurale Betrachtung auf die Alternsforschung vorgenommen wird.

 

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