| Landesprüfungsamt für Juristen

Birgit Nennstiel folgt auf Ulrich Bretzer als Präsidentin des Landesprüfungsamts für Juristen

Das Foto zeigt Birgit Nennstiel und Justizminister Herbert Mertin.

Im Mainzer Justizministerium wurde heute der personelle Wechsel an der Spitze des Landesprüfungsamts für Juristen vollzogen. Birgit Nennstiel wurde von Justizminister Herbert Mertin zur neuen Präsidentin des Landesprüfungsamts bestellt. Sie tritt damit die Nachfolge von Ulrich Bretzer an, der im August 2017 in den Ruhestand getreten ist. 

Der Minister gratulierte Birgit Nennstiel herzlich zu ihrem neuen Amt: „Mit Ihnen, liebe Frau Nennstiel, übernimmt eine äußerst erfahrene und fachlich herausragende Persönlichkeit die Führung des Landesprüfungsamts für Juristen – einer Einrichtung, mit der jede Juristin und jeder Jurist im Laufe seiner Ausbildung in Rheinland-Pfalz wohl oder übel Erfahrungen sammelt. Ihr schon bisher hervorragender Einsatz für die Belange der juristischen Ausbildung als stellvertretende Behördenleiterin, aber auch und vor allem Ihr breites juristisches Wissen machen Sie zur idealen Besetzung für dieses wichtige Amt.“ 

Information: 

Birgit Nennstiel trat im Juni 2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein, wo sie im November 2002 auch auf Lebenszeit ernannt wurde. Von September 2007 bis Mai 2010 war sie an das Ministerium der Justiz abgeordnet, im Mai 2010 erfolgte die Versetzung an das Ministerium. Dort war sie seither in verschiedenen Funktionen insbesondere beim Landesprüfungsamt für Juristen beschäftigt, zuletzt als dessen stellvertretende Präsidentin. 

Das Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz ist eine Landesbehörde, die für die Gestaltung und Durchführung der juristischen Staatsprüfungen zuständig ist, insbesondere die Erste Juristische Prüfung, mit der Studierende der Rechtswissenschaften ihr Studium abschließen sowie die Zweite Juristische Staatsprüfung, die am Ende des Rechtsreferendariats abgelegt wird und Voraussetzung für die Aufnahme der meisten juristischen Berufe ist – darunter Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt sowie Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt.

 

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