Der Präsident des Sozialgerichts Mainz, Dr. Stephan Gutzler, wird zum 1. April 2022 Präsident des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz. Justizminister Herbert Mertin überreichte ihm heute im Beisein des Vizepräsidenten des Landessozialgerichts Jürgen Riebel im Ministerium der Justiz in Mainz die entsprechende Ernennungsurkunde. Dr. Stephan Gutzler tritt damit die Nachfolge von Dr. Werner Follmann an, der Ende März in den Ruhestand treten wird.
Der Minister wünschte ihm für seine neue Aufgabe viel Erfolg, Tatkraft und eine glückliche Hand. „Schon in Ihrer bisherigen Funktion als Präsident des Sozialgerichts in Mainz haben Sie bewiesen, dass Sie eine hervorragende Führungspersönlichkeit unserer rheinland-pfälzischen Justiz sind. Am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz werden Sie Ihre hervorragenden Fachkenntnisse sowie Ihre – selten in dieser Form anzutreffende – Erfahrungsbreite, auch in der Gerichtsverwaltung, bestens einbringen können. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen in Ihrem neuen Amt“, so Mertin.
Information
Dr. Stephan Gutzler wurde am 25. Juli 1973 in Freiburg im Breisgau geboren. Er trat im Juli 2001 zunächst bei dem Landgericht Bad Kreuznach in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach Stationen bei dem Amtsgericht Simmern sowie der Staatsanwaltschaft Mainz erfolgte dann zum September 2003 der Wechsel zum Sozialgericht Mainz, wo er im Februar 2006 zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. Von 2007 bis 2009 war Dr. Stephan Gutzler dann als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht in Kassel abgeordnet. Hieran schloss sich eine weitere Abordnung an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz an. Im Juli 2010 wurde er dort zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Ab Oktober 2017 war er Präsident des Sozialgerichts Trier, seit 15. Februar 2019 Präsident des Sozialgerichts Mainz.
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz ist das Gericht zweiter Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit. Sein Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Land Rheinland-Pfalz. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der zu seinem Bezirk gehörenden Sozialgerichte in Koblenz, Mainz, Speyer und Trier. Am Landessozialgericht sind rund 55 Personen beschäftigt, darunter 22 Richterinnen und Richter.