Im Rahmen einer Feierstunde im Landesmuseum in Mainz wurde heute in Anwesenheit von zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern aus Justiz, Politik, Wirtschaft und Verwaltung Dr. Werner Follmann von Justizminister Herbert Mertin feierlich in das Amt des Präsidenten des Landessozialgerichts eingeführt. Er bekleidet dieses bereits seit dem 1. Januar 2018. Zugleich wurde der bisherige Präsident Ernst Merz in den Ruhestand verabschiedet.
Der Minister dankte zunächst Ernst Merz für dessen langjährige Arbeit - nicht nur für die rheinland-pfälzische Justiz. "Mit Ihnen, lieber Herr Merz, nehmen wir heute nicht nur Abschied von einer herausragenden Richterpersönlichkeit unseres Landes, sondern auch von einem unermüdlichen Mitgestalter der Europäischen Union. Sie haben einerseits die rheinland-pfälzische Sozialgerichtsbarkeit geprägt, andererseits aber auch wichtige Grundpfeiler innerhalb der Europäischen Union gelegt - Ihr Berufsleben war in ganz besonderer Weise mit Europa verzahnt. Für Ihren Ruhestand wünsche ich Ihnen alles Gute, eine erfüllte Zeit mit Ihrer Familie und vor allem Gesundheit".
Sodann gratulierte Mertin Dr. Werner Follmann herzlich zu seinem neuen Amt: "Nun treten Sie, lieber Herr Dr. Follmann, für die Geschicke des Landessozialgerichts ein. Mit Ihnen übernimmt eine weitere herausragende Persönlichkeit das höchste Amt in der rheinland-pfälzischen Sozialgerichtsbarkeit, wobei Sie alles andere als ein 'Neuling' sind. Bereits neun Jahre lange waren Sie das verlässliche Rückgrat des Präsidenten und haben ihm als Vertreter stets beratend zur Seite gestanden. Durch Ihre sachliche und präzise Art und aufgrund Ihres stets freundlichen sowie hilfsbereiten Wesens haben Sie sich in der gesamten Sozialgerichtsbarkeit ein hohes Ansehen erarbeitet. Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Freude. Ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit", so der Minister abschließend.
Information:
Dr. Werner Follmann trat im November 1990 als Richter bei dem Sozialgericht Speyer in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Von 1991 bis 1992 folgte eine Abordnung an das Ministerium der Justiz in Mainz, der sich von 1993 bis 1995 eine Abordnung an das Thüringer Justizministerium in Erfurt anschloss. In dieser Zeit erfolgte auch die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit bei dem Sozialgericht Speyer. Nach seiner Rückkehr aus Thüringen wurde Dr. Werner Follmann an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz abgeordnet und dort im Januar 1996 auch zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Von 1999 bis 2003 folgte eine weitere Abordnung an das Ministerium der Justiz in Mainz, im März 2003 die Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht. Im Februar 2009 wurde Dr. Werner Follmann zum Vizepräsidenten des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz ernannt, zum 1. Januar 2018 zu dessen Präsidenten.
Ernst Merz begann seinen Dienst bei der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz im November 1981 als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei dem Landessozialgericht. Es folgte eine Tätigkeit als Richter bei dem Sozialgericht Speyer, wo er im November 1984 auch zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. Von 1987 bis 1990 war er an das Ministerium der Justiz in Mainz abgeordnet. In dieser Zeit erfolgte die Beförderung zum Richter am Landessozialgericht. Es folgte eine zweijährige Tätigkeit im Geschäftsbereich des Thüringer Justizministeriums in Erfurt. Nach seiner Rückkehr im Oktober 1992 wurde Ernst Merz zum Präsidenten des Sozialgerichts Koblenz ernannt. Von diesem Amt war er sodann bis 1999 für eine Tätigkeit bei der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier beurlaubt. Von 2002 bis 2008 erfolgte eine weitere Beurlaubung für eine Tätigkeit bei Eurojust in Den Haag. Im Anschluss hieran wurde Ernst Merz zum 7. April 2008 zum Präsidenten des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz ernannt. Zum 31. Dezember 2017 ist er in den Ruhestand getreten.
Das Landessozialgericht Rheinland Pfalz ist das Gericht zweiter Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit. Sein Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Land Rheinland-Pfalz. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der zu seinem Bezirk gehörenden Sozialgerichte in Koblenz, Mainz, Speyer und Trier. Am Landessozialgericht sind rund 55 Personen beschäftigt, darunter 22 Richterinnen und Richter.