Zwei Anwärterinnen und zwei Anwärter für den Gerichtsvollzieherdienst haben ihre Ausbildung mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen. Hierunter befand sich auch der Prüfungsbeste des Landes. Erfreut konnte der Präsident des Oberlandesgerichts Hans-Josef Graefen heute allen zu der damit verbundenen höheren beruflichen Qualifikation gratulieren.
Alle vier Gerichtsvollzieheranwärterinnen und –anwärter im Alter zwischen 30 und 48 Jahren sind Beamtinnen und Beamte des zweiten Einstiegsamtes im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Koblenz. Sie haben sich aufgrund guter Leistungen für die Laufbahn zum Gerichtsvollzieherdienst qualifiziert. Die Ausbildung dauert 20 Monate und hat für die heute erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen am 1. Juli 2013 begonnen. Während der Ausbildung absolvieren die Gerichtsvollzieheranwärter zwei fachtheoretische Lehrgänge im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen in Monschau von insgesamt sieben Monaten Dauer sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte bei zwei Gerichtsvollziehern im Bezirk des Oberlandesgerichts, die durch eine Arbeitsgemeinschaft begleitet werden.
Im Februar 2015 mussten sich die Anwärterinnen und Anwärter einer schriftlichen Prüfung unterziehen; diese hatte Klausuren aus den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und Zivilprozessrechts, des Protestwesens (Wechsel- und Scheckrecht), des Kostenwesens und der Gerichtsvollzieherordnung zum Gegenstand. Die mündliche Prüfung fand am 28. Mai 2015 statt.
Seit dem 1. März 2015 sind die Gerichtsvollzieheranwärterinnen und Gerichtsvollzieheranwärter eigenverantwortlich im Gerichtsvollzieherdienst bei den Amtsgerichten Betzdorf, Sinzig, Westerburg und Worms eingesetzt.
Bei der Aushändigung der Prüfungszeugnisse wünschte Präsident Graefen ihnen für die neuen beruflichen Aufgaben alles Gute und äußerte sich überzeugt, dass sie die anspruchsvolle Tätigkeit als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher im Spannungsfeld zwischen den Interessen der Gläubiger und der Schuldner erfolgreich bewältigen werden.
Allgemeines über das Berufsbild des Gerichtsvollziehers:
Der Aufgabenschwerpunkt der Gerichtsvollzieher liegt darin, auf Betreiben des Gläubigers die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners durchzuführen und die Vermögensauskunft abzunehmen. Allgemein ist der Gerichtsvollzieher als derjenige bekannt, der den „Kuckuck“ (die Pfandsiegelmarke) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung auf das bewegliche Vermögen des Schuldners klebt. Die Gerichtsvollzieher sollen in jeder Lage des Vollstreckungsverfahrens auf eine gütliche und zügige Erledigung hinwirken und können dem Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen z.B. eine Zahlungsfrist setzen oder eine Ratenzahlung gestatten.
Die Entgegennahme der Vermögensauskunft und die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid) ist seit dem 1. Januar 2013 durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung zu einem zentralen Aufgabengebiet der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher geworden. Daneben führen sie auf Veranlassung der Gläubiger Zustellungen durch und sind seit dem 1. Januar 2013 auch berechtigt beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen z.B. zur Ermittlung des Aufenthaltsortes oder zur Erlangung von Fahrzeug- und Halterdaten Anfragen an bestimmte Behörden zu stellen.
Weitere Informationen zur Tätigkeit der Gerichtsvollzieher und zum Ablauf des Zwangsvollstreckungsverfahrens finden Sie unter www.mjv.rlp.de (Gerichte/Ordent-liche Gerichte/Amtsgerichte/Zwangsvollstreckung).