| Tag der Menschenrechte 2022

Festakt zum Tag der Menschrechte unter dem Thema „Nirgendwo auf der Welt straffrei? – Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Weltrechtsprinzip“

Islamwissenschaftler Dr. Guido Steinberg, Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank, Justizminister Herbert Mertin und Rechtsanwältin Natalie von Wistinghausen bei der Podiumsdiskussion
v.l.n.r. Islamwissenschaftler Dr. Guido Steinberg, Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank, Justizminister Herbert Mertin und Rechtsanwältin Natalie von Wistinghausen
Redakteurin bei der F.A.Z. Marlene Grunert, Islamwissenschaftler Dr. Guido Steinberg, Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank, Justizminister Herbert Mertin und Rechtsanwältin Natalie von Wistinghausen bei der Podiumsdiskussion
v.l.n.r. Redakteurin bei der F.A.Z. Marlene Grunert Islamwissenschaftler Dr. Guido Steinberg, Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank, Justizminister Herbert Mertin und Rechtsanwältin Natalie von Wistinghausen
Early Bird Family Band bestehend aus Mitgliedern der Familie Zhurba während dem Auftritt
Early Bird Family Band bestehend aus Mitgliedern der Familie Zhurba

Anlässlich des gestrigen Festaktes des Ministeriums der Justiz zum Tag der Menschenrechte betonte Justizminister Herbert Mertin: „Ich freue mich, dass wir dieses Jahr den Internationalen Tag der Menschenrechte wieder mit einer eigenen Veranstaltung würdigen können, nachdem in den letzten beiden Jahren der Festakt leider pandemiebedingt ausfallen musste. Menschenrechtsverstöße haben auch in diesem Jahr wieder breiten Raum in der öffentlichen Wahrnehmung und in der medialen Berichterstattung eingenommen. Denken wir nur an den Angriffskrieg in der Ukraine oder an die gewaltsame Unterdrückung der Proteste im Iran aus Anlass des Todes einer jungen Frau im Polizeigewahrsam. Der Gedenktag soll die Bedeutung der Menschenrechte herausheben. Unsere Veranstaltung will dazu einen Beitrag leisten“.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN-Menschenrechtscharta) wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verkündet. Der 10. Dezember als Tag der Verkündung wird seither als Internationaler Tag der Menschenrechte begangen. Das Ministerium der Justiz würdigt diesen Tag seit vielen Jahren traditionell mit einem Festakt.

Dieses Jahr stand die Veranstaltung im Gutenberg Digital Hub in Mainz unter dem Thema „Nirgendwo auf der Welt straffrei? – Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Weltrechtsprinzip.“

Das sogenannte Weltrechtsprinzip ist in § 1 Satz 1 des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs verankert. Deutsche Gerichte sind demnach auch für die Aburteilung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig; selbst wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.

Über das Weltrechtsprinzip und seine Anwendung im deutschen Recht diskutierten Justizminister Herbert Mertin, der Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank, die Rechtsanwältin Natalie von Wistinghausen und der Islamwissenschaftler Dr. Guido Steinberg. Die Diskussion wurde von Marlene Grunert, einer Redakteurin bei der F.A.Z., moderiert.

Minister Herbert Mertin erläuterte im Rahmen der lebhaften Diskussion: „Anfang des Jahres hat das Oberlandesgericht Koblenz das Weltrechtsprinzip angewendet und zwei syrische Staatsangehörige der Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig befunden und zu Haftstrafen verurteilt. Diese Aburteilung ist die primäre Aufgabe der Justiz. Die Urteile hatten darüber hinaus jedoch auch große Signalwirkung in der Welt. Es wurde dadurch auch deutlich, dass die Bundesrepublik Deutschland kein „sicherer Hafen“ für mutmaßliche Täterinnen und Täter schwerster Menschenrechtsverletzungen ist, weil sie auch hier in Deutschland für im Ausland begangene Taten verurteilt werden können. Aktuell dominiert in der öffentlichen Diskussion der Angriffskrieg auf die Ukraine und die Verfolgung in diesem Zusammenhang begangener Verbrechen. Dies ist nachvollziehbar, da der Kriege uns alle – jedenfalls mittelbar – betrifft. Darüber hinaus dürfen die Menschrechtsverletzungen in anderen Ländern, gerade auch in Syrien, nicht aus dem Blick geraten!“

Abschließend würdigte Mertin den Einsatz der Prozessbeteiligten: „Die Verfahren benötigen viele engagierte Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Sachverständige, Anwältinnen und Anwälte. Nicht zuletzt braucht es die Medien, die die Verfahren einer breiten Öffentlichkeit nahebringen. Ihnen allen gilt mein Dank für Ihren großartigen täglichen Einsatz. Machen Sie bitte weiter so!“

Die Veranstaltung wurde musikalisch umrahmt von der Early Bird Family Band. Diese besteht aus Mitgliedern der Familie Zhurba, die auf der Nähe von Kiew stammt und aufgrund des Ausbruchs des Kriegs nach Deutschland (Mainz) geflohen ist.

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