Justizminister Herbert Mertin stellte in der heutigen Sitzung des Ministerrates den fünften Opferschutzbericht der Landesregierung vor.
„Rheinland-Pfalz ist im Bereich des Opferschutzes nach wie vor auf einem guten Weg. Den aktuellen Opferschutzbericht nehmen wir zum Anlass, uns auch weiterhin konsequent für die Verhinderung von Straftaten einzusetzen und die Opfer von Straftaten bestmöglich zu unterstützen“, äußerte Mertin anlässlich der Vorstellung des Berichts.
Der mehr als 200 Seiten umfassende Bericht stellt nach einer Einführung (Abschnitt A.) zunächst die in der Zwischenzeit eingetretenen wesentlichen Veränderungen der maßgeblichen Rechtsvorschriften und die derzeit anhängigen Gesetzesvorhaben aus den verschiedenen Bereichen des Opferschutzes dar (Abschnitt B.). Hier sind mehrere Änderungen des Strafgesetzbuches hervorzuheben, etwa die Erweiterung des § 174 Abs. 2 StGB auf die sog. Vertretungslehrerfälle und die Umsetzung des „Nein-heißt-nein-Prinzips“ durch Schaffung eines neuen Grundtatbestands des sexuellen Übergriffs in § 177 Abs. 1 StGB.
Anschließend wird die Entwicklung der Opferzahlen in dem Zeitraum der vergangenen zehn Jahre erläutert (Abschnitt C.). Hier zeigt sich im Bereich der „Gewaltkriminalität“ (insbesondere Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub, gefährliche und schwere Körperverletzung) ein deutlicher Rückgang der erfassten Opfer von Straftaten um 19,9% seit 2006 – von 11.875 auf 9.516 im Jahr 2015, den bisher niedrigsten Wert im Betrachtungszeitraum.
Die Projekte und Maßnahmen, die die Landesregierung auf dem Gebiet des vorbeugenden und nachsorgenden Opferschutzes durchgeführt oder unterstützt hat, sind im Abschnitt D. aufgeführt.
In dem Kapitel „Vorbeugender Opferschutz“ (Abschnitt D.I.) können der Ausbau der Psychotherapeutischen Ambulanzen durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen des Ministeriums der Justiz mit der von der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS) e.V. betriebenen Psychotherapeutischen Ambulanz Koblenz (PAKO) und der Forensisch-Psychiatrischen Ambulanz der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz sowie die Förderung von insgesamt 122 kriminalpräventiven Projekten und Maßnahmen durch die Leitstelle „Kriminalprävention“ hervorgehoben werden.
In dem Kapitel „Nachsorgender Opferschutz“ (Abschnitt D.II.) ist insbesondere auf die Aktivitäten zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf psychosoziale Prozessbegleitung durch das Ministerium der Justiz und die Überarbeitung des Kooperationskonzepts „Schutz und Hilfen für Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zur Ausbeutung der Arbeitskraft“ durch das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hinzuweisen.
Im Abschnitt D.III. („Vernetzung“) ist hervorzuheben, dass die Fachgruppe „Polizeiliche Intervention“ in Abstimmung mit dem Landesweiten Runden Tisch (LRT) des rheinland-pfälzischen Interventionsprojekts gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG) eine Handlungsorientierung bzw. Rahmenkonzeption für das interdisziplinäre Vorgehen in Hochrisikofällen von Gewalt in engen sozialen Beziehungen erarbeitet hat. Das Polizeipräsidium Rheinpfalz führte hierzu vom 1. Oktober 2014 bis zum 1. Oktober 2015 ein erfolgreiches Pilotprojekt an den Standorten Ludwigshafen, Neustadt und Landau durch. Wesentliches Ziel des Projektes war die Minimierung von (versuchten) Tötungsdelikten im Zusammenhang mit Gewalt in engen sozialen Beziehungen. Ein wichtiges Element war dabei die Durchführung von interdisziplinären Fallkonferenzen. Das Modellprojekt wurde inzwischen auf andere Standorte ausgeweitet.
„Auch der Fünfte Opferschutzbericht ermöglicht einen umfassenden Überblick über die Tätigkeit der Landesregierung auf dem Gebiet des Opferschutzes in den beiden vergangenen Jahren. Er dokumentiert, dass die Landesregierung ihre Bemühungen um Verbesserungen beim Opferschutz fortgesetzt und intensiviert hat. Bewährte Maßnahmen und Projekte werden nicht nur fortgeführt, sondern auch neue Initiativen und Maßnahmen ergriffen“, so der Minister abschließend.
Information:
In seinem Beschluss vom 24. Mai 2007 (zu LT-Drucksache 15/1107) hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, einen schriftlichen Bericht darüber vorzulegen, welche Maßnahmen sie zur Verbesserung des Opferschutzes ergriffen hat bzw. zu ergreifen beabsichtigt. Nach dem Beschluss des Landtages soll der Opferschutzbericht nach seiner ersten Erstellung künftig alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Dem ist die Landesregierung nachgekommen und legt seit 2008 alle zwei Jahre den Opferschutzbericht vor. Der Fünfte Opferschutzbericht der Landesregierung ist ab sofort abrufbar unter: <link http: www.jm.rlp.de>www.jm.rlp.de